Bewerbung und Zulassung
Wenn Sie gerne an der medizinischen Fakultät der Universität Bonn studieren möchten, heißen wir Sie schon jetzt herzlich willkommen! Bevor Sie Ihr Studium aufnehmen können, müssen Sie sich zunächst bewerben bzw. einschreiben.
Wir haben Ihnen einige Informationen bezüglich der Bewerbung zusammengestellt.
Die Bewerbung für einen Studienplatz Medizin an der Universität Bonn erfolgt ausschließlich über Hochschulstart.de. Bitte reichen Sie keine Unterlagen an der Universität Bonn ein.
Neben der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung spielen vor allem zwei weitere Kriterien eine Rolle bei der Studienplatzvergabe in den Fächern Human- und Zahnmedizin durch die Universität Bonn:
Zum einen zählt das Ergebnis des TMS (Test für medizinische Studiengänge) bei der Studienplatzvergabe. Dessen Durchführung fällt in die Zuständigkeit der TMS-Koordinierungsstelle. Der TMS ist gebührenpflichtig, darf nur einmal wiederholt werden und wird an verschiedenen Testorten in Deutschland gleichzeitig durchgeführt. Es wird dringend empfohlen, sich für den TMS anzumelden und diesen zu absolvieren, da ein hervorragendes Abiturergebnis allein meist nicht ausreicht, um einen Studienplatz für Medizin zu erlangen.
Zum anderen findet eine Reihe von abgeschlossenen Berufsausbildungen (plus ein Jahr Berufserfahrung) im hiesigen Vergabeverfahren Berücksichtigung. Es gilt der abschließende Katalog an berücksichtigungsfähigen medizinischen Berufsausbildungen.
Im Rahmen Ihrer Hochschulstart-Bewerbung haben Sie inzwischen die Möglichkeit, sich nicht nur für Medizin, sondern auch für Zahnmedizin, Pharmazie und andere Studiengänge parallel zu bewerben. Außerdem kann eine Bewerbung für beliebig viele Hochschulstandorte in Deutschland erfolgen. Im Rahmen der Bewerbung nehmen Sie eine Priorisierung Ihrer Wünsche vor. Die Bewerbungen werden zentral über das sog. Dialogorientierte Serviceverfahren von Hochschulstart.de koordiniert.
Für das erste Fachsemester Medizin bewerben sich reguläre Abiturient*innen ausschließlich über Hochschulstart.de. Bitte schicken Sie keine Bewerbungsunterlagen an die Universität Bonn! An der Universität Bonn kann ein Medizinstudium nur zu einem Wintersemester begonnen werden. Bei Hochschulstart gelten unterschiedliche Fristen für sog. Alt-Abiturient*innen und diejenigen, die gerade erst ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben.
Sofern eine Bewerbung über die in Nordrhein-Westfalen neu eingeführte Landarztquote angestrebt wird, gilt für dieses vorgelagerte Bewerbungsverfahren zusätzlich eine frühere Frist, die voraussichtlich im März endet.
Allgemeine Quoten in der Studienplatzvergabe
Die Vergabe der Studienplätze Medizin erfolgt durch mehrere Quoten. Zunächst wird zwischen den Vorabquoten und den Hauptquoten unterschieden:
In den Vorabquoten (insgesamt 20% der Studienplätze) werden u.a. internationale Bewerber*innen aus Nicht-EU-Ländern, Studierende im Rahmen der Landarztquote NRW, der Bundeswehr, Zweitstudienbewerbungen und Fälle außergewöhnlicher Härte berücksichtigt.
Teil der Hauptquoten im Allgemeinen Auswahlverfahren (insgesamt 80% der Studienplätze) sind die Abiturbestenquote (30%), die Zusätzliche Eignungsquote (10%) und das Auswahlverfahren der Hochschule (60%).
Sämtliche Studienplätze werden durch Hochschulstart nach den quotenspezifischen Auswahlkriterien vergeben.
In der „Abiturbestenquote“ erfolgt die Zulassung zu den ersten 30% der Studienplätze nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung; länderspezifische Unterschiede in den Abiturnoten werden quotenübergreifend auf der Basis von Prozentrangverfahren und unter Bildung von Landesquoten ausgeglichen.
Der mit 60% größte Teil der Studienplätze innerhalb der Hauptquoten wird im „Auswahlverfahren der Hochschulen“ (AdH) vergeben; die Vergabe erfolgt nach den Auswahlkriterien der einzelnen Universitäten, die diese innerhalb eines gesetzlich vorgegebenen Rahmens festgelegt haben.
Die letzten 10% der Studienplätze werden in der „Zusätzlichen Eignungsquote“ (ZEQ) vergeben, in der ausschließlich schulnotenunabhängige Kriterien angelegt werden dürfen; in dieser Unterquote werden in einer Übergangszeit (2020 und 2021) auch Wartezeiten noch in begrenztem Maße berücksichtigt.
Die beiden letztgenannten Unterquoten (AdH und ZEQ) werden für den Hochschulstandort Bonn nachfolgend genauer dargestellt.
Innerhalb des Auswahlverfahrens der Universität Bonn (AdH) zählen die folgenden Kriterien:
- Die Note der Hochschulzulassungsberechtigung zu 60 %; landesspezifischer Rangplatz nach Länderausgleich
- Ergebnis des Tests für medizinische Studiengänge (TMS) zu 35 %
- Abgeschlossene Berufsausbildung in einem Gesundheitsfachberuf zu 5 %; berücksichtigt werden können ausschließlich die in Anlage 6 der StudienplatzVVO NRW genannten Berufe. Bis einschließlich des Vergabeverfahrens zum Wintersemester 2021/2022 muss sich an die abgeschlossene Berufsausbildung in einem der in Anlage 6 Unterabschnitt - Berufsausbildungen und Berufstätigkeiten Humanmedizin - bzw. - Berufsausbildungen und Berufstätigkeiten Zahnmedizin - der StudienplatzvergabeVO gelisteten Berufe eine an die jeweilige Berufsausbildung anschließende Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr Dauer anschließen.
Das Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS) zählt in der ZEQ für den Studiengang Medizin an der Universität Bonn ab dem Wintersemester 2020/21. In der bundeseinheitlich vorgesehenen Übergangsphase bis 2022 wird anteilig noch die Wartezeit mit abnehmenden Prozentpunkten berücksichtigt.
Zu welchen Zeitpunkten die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide verschickt werden, ergibt sich aus dem Zeitplan, den Sie auf den Internetseiten von Hochschulstart.de finden können.
Wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten und den Studienplatz annehmen möchten, schreiben Sie sich an der Universität Bonn ein. Näheres zum Einschreibungsverfahren des Studierendensekretariats Bonn finden Sie auf den Internetseiten der Universität Bonn. Wenn die Einschreibung im Studierendensekretariat der Universität Bonn nicht innerhalb des im Zulassungsbescheid genannten Zeitraums erfolgt, erlischt die Zulassung. Weitere Informationen erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid.
Nach Ihrer Einschreibung erhalten Sie auf den Internetseiten des Studiengangsmanagements Vorklinik alle Informationen zum ersten Studienabschnitt Medizin an der Universität Bonn. Kurz vor Semesterbeginn werden Sie automatisch per E-Mail über Ihre Planungsgruppe informiert, so dass Sie dann wissen, welcher Stundenplan für Sie gilt. Die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen des ersten Fachsemesters erfolgt erst nach der Einführungsveranstaltung, in der Ihnen die notwendigen ersten (technischen) Schritte erläutert werden. Es steht Ihnen frei, die Zeit vor Beginn des ersten Fachsemesters für einen Vorkurs Chemie zu nutzen; dies ist jedoch keine Pflichtveranstaltung. Darüber hinaus bietet die Fachschaft Medizin sowohl ein „Ersti-Wochenende“ als auch eine „Ersti-Woche“ zum gegenseitigen Kennenlernen an.
Wer sich als Ortswechsler*in von einer anderen deutschen oder europäischen Hochschule oder als Quereinsteiger*in für ein höheres Fachsemester des Medizinstudiums an der Universität Bonn bewerben möchte, reicht den entsprechenden Antrag beim Studierendensekretariat der Universität Bonn fristgerecht ein. Zum Sommersemester ist eine solche Bewerbung bis zum 15. März für ein 2. oder 4. Fachsemester, zum Wintersemester bis zum 15. September für ein 3. Fachsemester Vorklinik möglich. Zu beachten ist allerdings, dass die Erfolgschancen angesichts der äußerst geringen Zahl der freiwerdenden Studienplätze und einer Vielzahl von Bewerbungen erfahrungsgemäß außerordentlich gering sind.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und freuen uns auf Sie!
Ihr Studiendekanat Medizin an der Universität Bonn
Alle Informationen zur Bewerbung für ein höheres Fachsemester finden Sie hier.
Sie benötigen für die Bewerbung folgende Unterlagen:
- Eine amtliche beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung sowie eine amtlich beglaubigte Übersetzung dieser in Deutsch, Englisch oder Französisch.
- Nachweis von Deutschkenntnissen (DSH2) — auf dem Sprachniveau DSH1 oder äquivalente Prüfung bei Bewerbung, auf dem Sprachniveau DSH2 oder äquivalente Prüfung bei Einschreibung.
Die Unterlagen müssen an das Studierendensekretariat der Universität Bonn geschickt werden. Die Bewerbung erfolgt über hochschulstart.de.
Deutschen gleichgestellte internationale Bewerber*innen müssen andere Bewerbungsverfahren durchlaufen als andere internationale Bewerber*innen.
Wenn Sie bei Ihrer Bewerbung und/oder bei der Einschreibung für Ihr Studium noch minderjährig sind, gibt es einige Punkte zu beachten.
Alle Informationen für die Aufnahme eines Studiums von Minderjährigen finden Sie hier.
Bewerbung, Zulassung & Einschreibung
Alle Informationen bezüglich der Bewerbung, Zulassung und Einschreibung finden Sie auch auf den Internetseiten der Universität Bonn.
Bewerbungsguide
Der Bewerbungsguide leitet Sie Schritt für Schritt durch das Bewerbungsverfahren.