Qualitätsverbesserung
Die Qualitätsverbesserungskommission (QVK) fördert Projekte zur Verbesserung der Lehrqualität. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft stellt den Hochschulen des Landes diese Qualitätsverbesserungsmittel zur Verfügung. Die Mittel zur Qualitätsverbesserung der Lehre müssen überwiegend für hauptamtliches Lehrpersonal und hauptamtlich lehrunterstützendes Personal zur Verfügung gestellt werden. Anträge auf Personalmittel für SHK, WHK, Gastdozent*innen etc. sowie Sach- und Investitionsmittel können nur in geringem Umfang bewilligt werden. Mittel können nur gewährt werden, wenn vor Verausgabung beantragt wurde. Qualitätsverbesserungsmittel stellen Anschubfinanzierungen dar. Folgeanträge bedürfen immer einer Evaluation der Ergebnisse der Vor-Förderung. Diese ist formfrei dem Folgeantrag beizufügen.
Rechtsgrundlage an der Universität Bonn
Rechtliche Basis für die QVK ist das Gesetz zur Verbesserung der Qualität in Lehre und Studium an nordrhein-westfälischen Hochschulen (Studiumqualitätsgesetz) vom 1. März 2011. Die Richtlinien des Rektorats über die Verteilung und Verwendung der Mittel zur Qualitätsverbesserung gem. §1 Studiumqualitätsgesetz vom 17.02.2012 regeln darüber hinaus die Mittelvergabe für die Universität Bonn.
Regelungen an der Medizinischen Fakultät
An der Medizinischen Fakultät ist die QVK unter der Leitung von Studiendekan Prof. Dr. Bernd Pötzsch mit der Betreuung der Anträge auf Maßnahmenförderung zur Verbesserung der Lehre betraut und für die maßgabengetreue Mittelverwendung zuständig.
Die QVK setzt sich neben dem Studiendekan aus 2 Professoren, 2 wissenschaftlichen Mitarbeitern und 6 Fachschaftsvertretern (5 Humanmedizin, 1 Zahnmedizin) zusammen.
Die QVK prüft die Anträge nach formalen und inhaltlichen Kriterien, insbesondere darauf, inwieweit die vorgestellte Maßnahme oder das geplante Projekt zur Verbesserung der Lehre beitragen soll.
Darüber hinaus wird darauf geachtet, dass Synergien zwischen den Anträgen genutzt werden. Auch die geplanten Kosten werden genau geprüft.
Prozedere
Die QVK tagt in der Regel dreimal jährlich, nach Bedarf auch öfters. Sie können Ihren Antrag jederzeit, aber spätestens bis 14 Tage vor jeder Sitzung per E-Mail an qvk(at)ukbonn.de einreichen. Anträge in Papierform können nicht berücksichtigt werden. Bitte nutzen Sie den Pdf-Antrag unten. Beschreiben Sie Ihre geplante Maßnahme bitte so, dass für die Mitglieder der QVK die über den Standard hinausgehende Verbesserung der Lehre deutlich wird. Tragen Sie eine Zusammenfassung dessen ins Antragsformular ein. Fügen Sie Ihrem Antrag eine Kostenaufstellung oder einen Kostenvoranschlag bei. Bitte differenzieren Sie hierbei Personal- und Sachkosten und Investitionen. Bitte beachten Sie, dass Ersatzbeschaffungen von Standardeinrichtungen nicht gefördert werden. Ist Ihr Antrag in der QVK behandelt worden, wird er zur abschließenden Genehmigung dem Dekanat vorgelegt. Dann erhalten Sie von uns Bescheid. Je nach Umfang der Förderung werden Sie aufgefordert über Projektfortschritt und Erfolg der Maßnahme zu berichten. Nicht genutzte Mittel verfallen am Ende des bewilligten Zeitraums. Investitionen sind Eigentum der Fakultät und werden dem Nutznießer von der Fakultät leihweise zur Verfügung gestellt.
Termin und Deadline
Die nächste Sitzung der Qualitätsverbesserungskommission finden am
- 15.01.2025
statt. Bitte reichen Sie alle Anträge bis spätestens 14 Tage vor Sitzungstermin ausschließlich per E-Mail ein.
Kontakt
Ihr Weg zu uns
Studiendekanat der Medizinischen Fakulatät
Venusberg-Campus 1, Gebäude 33, 53127 Bonn