Lehraufträge der Medizinischen Fakultät
Lehraufträge Studium
Institute und Kliniken, deren Lehrdeputat nicht zur Durchführung der human-/zahnmedizinischen Pflichtlehrveranstaltungen ausreicht oder die bestimmte Fachbereiche nicht selbst abdecken können, können zur Unterstützung die Beauftragung externer Dozierender beantragen.
Ein entsprechender Antrag wird über das Studiendekanat an den (engeren) Fakultätsrat gerichtet.
Nach Beschlussfassung erteilt die Medizinische Fakultät der Universität Bonn – wiederum über das Studiendekanat - diesen externen Mitarbeiter*innen einen Lehrauftrag, der zunächst auf das laufende Semester beschränkt ist. In der Regel sind externe Lehraufträge besoldet und werden aus dem Budget des beauftragenden Instituts oder der beauftragenden Klinik finanziert.
Die Beantragung eines Lehrauftrags erfolgt schriftlich und erfordert neben den Angaben zu der Lehrperson (Name, Vorname, Titel), die beauftragt werden soll, und Angaben zu der Lehrveranstaltung, in der unterrichtet werden soll, die Angabe des Stundenumfangs (SWS) und eine Begründung, warum Unterstützung durch externe Lehrende erforderlich ist. Zusätzlich ist anzugeben, ob der Lehrauftrag besoldet oder unbesoldet vergeben werden soll und im ersteren Fall auch die Angabe der zu belastenden Kostenstelle.
Regelhaft entscheidet der Fakultätsrat in seiner letzten Sitzung im Semester über die zu beantragenden Lehraufträge im Folgesemester.
Ein entsprechender Antrag muss daher vier Wochen vor der letzten Fakultätsratssitzung im Studiendekanat eingereicht werden.
Da ein Lehrauftrag nur für das folgende Semester eingerichtet werden kann, ist ein Antrag auch dann zu stellen, wenn das Semester abgelaufen ist, der Lehrauftrag jedoch fortbestehen soll.
Die Besoldungsstufen liegen laut Beschluss des Rektorats vom 22.02.2021 je tatsächlich geleisteter Einzelstunde (45 Min) bei:
- 65,00 € (für externe W3-Professuren)
- 60,00 € (für Lehrbeauftragte mit Habilitation)
- 45,00 € (für Lehrbeauftragte mit Hochschulabschluss)
Die erforderlichen Dokumente stehen Ihnen als Download zur Verfügung.
Lehraufträge Praktisches Jahr
Ärztliche Mitarbeiter*innen, die in den akademischen Lehrkrankenhäusern der Universität Bonn bei der Durchführung des Praktischen Jahres (PJ) mitwirken, erhalten einen unbesoldeten Lehrauftrag. Dadurch sind sie befugt, PJ-Studierende auszubilden sowie die mündlich-praktische Prüfung des Dritten Staatsexamens durchzuführen. Eine Lehrbeauftragung durch die Universität befähigt gem. § 15 Abs. 1 ÄAppO auch zum Vorsitz einer Prüfungskommission.
Lehraufträge für die PJ-Ausbildung haben eine jährliche Laufzeit und werden durch den Dekan der Medizinischen Fakultät erteilt.
Koordination
Randi Eltermann, B.Sc.
Kontakt
Ihr Weg zu uns
Studiendekanat der Medizinischen Fakulatät
Venusberg-Campus 1, Gebäude 33, 53127 Bonn