Willkommen zur Studienorganisation Zahnmedizin
Wir unterstützten Sie bei Fragen rund um den ersten Abschnitt Ihrer zahnmedizinischen Ausbildung. Der vorklinische Studienabschnitt erstreckt sich über vier Semester und schließt mit dem Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z1) ab. Zusätzlich müssen Sie vor Beginn des Studiums oder während der unterrichtsfreien Zeiten im vorklinischen Studienabschnitt eine Ausbildung in Erster Hilfe sowie einen einmonatigen (30 Kalendertage) umfassenden Pflegedienst ableisten.
Informationsveranstaltung
Die Studiengangskoordination der Vorklinik bietet vor Beginn des Studiums eine Informationsveranstaltung mit allgemeinen Hinweisen zur Studienorganisation an.
Der Termin für das WS 2024/2025 findet am 30.09.2024 um 09:30 Uhr via Zoom statt.
Einführungsveranstaltung
Bei der Einführungsveranstaltung der Zahnmedizin für den ersten Studienabschnitt stellen sich verschiedene Fächer und Abteilungen vor und geben Informationen zum Studienplan.
Der Termin für das WS 2024/2025 findet am 07.10.2024 um 9 Uhr im großen Hörsaal der Zahnklinik statt.
Vorkurs Chemie
Zum Einstieg in das erste Semester und zur Auffrischung Ihrer Schulkenntnisse wird in der Regel vor Studiumsbeginn ein Vorkurs Chemie angeboten.
Erstiwoche
Die Angebote der Fachschaft Zahnmedizin für die Studierenden des ersten Fachsemesters werden auf der Seite der Fachschaft – Fachschaft Zahnmedizin Bonn (uni-bonn.de) bekannt gegeben.
BASIS ist das zentrale Campus-Management-System der Universität Bonn. Sie finden dort das elektronische Vorlesungs-Verzeichnis der Universität und haben als Studierende die Möglichkeit, Veranstaltungen zu belegen oder sich Bescheinigungen auszudrucken. Darüber hinaus wird das System universitätsweit im Rahmen einer Vielzahl weiterer Prozesse genutzt.
Für die Anmeldung in BASIS benötigen Sie Ihre Uni-ID und ein Passwort, diese erhalten Sie zusammen mit Ihrem Immatrikulationsbescheid.
Sie müssen sich rechtzeitig für alle belegungspflichtigen Lehrveranstaltungen in BASIS anmelden, nur mit einer fristgemäßen Anmeldung ist die Teilnahme möglich!
Sie sind als Studierende selbst für die Vollständigkeit Ihrer Belegungen verantwortlich, prüfen Sie daher unbedingt unmittelbar nach der Anmeldung Ihre Belegungen unter "Belegte Veranstaltungen" auf Vollständigkeit!
Bei Problemen oder Fragen zur BASIS-Anmeldung kontaktieren Sie rechtzeitig die Studiengangskoordination der Vorklinik, damit eine fristgerechte Anmeldung sichergestellt werden kann.
Eine Anmeldung nach der Frist ist nicht mehr möglich, nur belegte Pflichtveranstaltungen dürfen besucht werden!
Das Anmeldefenster für die kommenden Erstsemester ist: 10.9. - 28.9.2024.
Nachmeldefrist für Erstsemester dauert vom 29.9 - 5.10.2024
Die Anmeldefenster für die höheren Semester sind im März für das Sommersemester und im September für das Wintersemester.
Weitere Informationen zu BASIS finden Sie unter
Pflegedienst
Der Pflegedienst im Rahmen des Zahnmedizinstudiums, auch als Pflegepraktikum bezeichnet, umfasst eine Dauer von 30 Kalendertagen. Es dient der praktischen Ausbildung in der Krankenpflege und stellt eine wesentliche Komponente der zahnärztlichen Ausbildung dar. Dieses Praktikum ist für alle Studierenden der Zahnmedizin verpflichtend und eine Voraussetzung für die Zulassung zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt des Landesprüfungsamts.
Sie können das Praktikum auch am UKB ableisten.
- Der Pflegedienst kann entweder vor dem Beginn des Zahnmedizinstudiums (frühestens nach Erhalt des Abiturzeugnisses oder einer anderen Hochschulzugangsberechtigung) oder während der vorlesungsfreien Zeit sowie in einem Urlaubssemester absolviert werden. Praktika, die im Rahmen der schulischen Ausbildung durchgeführt wurden, werden hierbei nicht anerkannt.
- Der Pflegedienst muss vor der Anmeldung zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung abgeschlossen sein. Unterrichtsfreie Zeit umfasst auch Beurlaubungen im Rahmen eines Urlaubssemesters, jedoch nicht individuelle Pausen während der regulären Vorlesungszeiten.
- Das Hauptziel ist es, den Studierenden der Zahnmedizin einen Einblick in die Abläufe, die Struktur und die Aufgaben der Krankenpflege zu ermöglichen. Dabei sollen sie die grundlegenden Kenntnisse der Pflegepraxis erwerben.
Erste-Hilfe-Kurs
Für alle Studierenden der Zahnmedizin ist der Nachweis einer Erste-Hilfe-Ausbildung eine grundlegende Voraussetzung für die Zulassung zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung.
Der Erste-Hilfe-Kurs muss mindestens neun Unterrichtseinheiten umfassen, die sowohl theoretischen Unterricht als auch praktische Übungen beinhalten. Diese Ausbildung muss vor der Anmeldung zum Ersten Abschnitt abgeschlossen sein. Der Nachweis über die absolvierte Erste-Hilfe-Schulung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Zulassung nicht älter als drei Jahre sein.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt des Landesprüfungsamts.
Gemäß § 13 der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) soll die Erste-Hilfe-Ausbildung fundierte theoretische Kenntnisse sowie praktische Fähigkeiten in der Ersten Hilfe vermitteln. Der Nachweis über die Teilnahme an dieser Ausbildung ist bei der Anmeldung zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung in beglaubigter Kopie vorzulegen.
Es ist vorgesehen, dass die Vorlesungen im Wintersemester 2024/25 in Präsenz im Hörsaal durchgeführt und per Live-Übertragung via Zoom angeboten werden.
Die vergangenen Semester haben allerdings gezeigt, dass es bei der Live-Übertragung immer wieder zu technischen Problemen kommen kann, die die Dozierenden vor Ort in der Kürze der Zeit nicht lösen können. Auch die zeitgleiche Interaktion mit den Studierenden im Hörsaal und im Zoom-Meeting ist nur eingeschränkt möglich. Die Zoom-Übertragung ist daher als unverbindliche Ergänzung anzusehen, der Fokus der Vorlesungen wird auf der Präsenzveranstaltung im Hörsaal liegen.
Sollte es zu dauerhaften Problemen mit dem Hybridformat kommen, für die keine Lösung gefunden werden kann, muss ggf. auf ein reines Präsenzformat umgestellt werden.
Für die Einwahl zum Webinar müssen Sie einen Zoom-Account der Universität Bonn verwenden, diesen können Sie über die kostenlose Campuslizenz für Studierende unter https://uni-bonn.zoom.us einrichten.
- alle Vorlesungen des 2. und 4. Fachsemesters
Webinar-ID: 961-4247-3228
Passwort: Vorklinik
https://uni-bonn.zoom.us/j/96142473228?pwd=Z1QwaHVldkk3MGUvaGoyT25qQWtwZz09
So können alle Vorlesungen aus dem Hörsaal A mit einer Lizenz durchgeführt werden:
- 8ct - 9 Uhr Biochemie (Mo-Fr)
- 9ct - 10 Uhr Anatomie (Mo-Fr)
- 10ct - 11 Uhr Biologie (Do-Fr)
- 11ct - 12 Uhr Neuroanatomie(Mo-Di)
- 11ct - 12 Uhr Psychologie/Soziologie (Mi-Fr)
- 12ct -13 Uhr Physiologie (Mo-Fr)
Das entspricht der Belegung von Hörsaal A, in dem die Vorlesungen hintereinander gelesen werden.
- Biologie, 1. Fachsemester
Webinar-ID: 986-1718-5000
Passwort: Vorklinik
https://uni-bonn.zoom.us/j/98617185000?pwd=SFRXSHBHRWZUZ2lQUDllOUdVeHBudz09
Im Sommersemester wird dieser virtuelle Hörsaal nicht genutzt
1. Fachsemester WiSe
- Physik für Studierende der Zahnmedizin
- Chemie für Studierende der Zahnmedizin
- Biochemie und Molekularbiologie für Studierende
der Zahnmedizin Biologie - Makroskopische Anatomie für Studierende der
Zahnmedizin - Berufsfelderkundung
- Übung in medizinischer Terminologie
- Zahnmedizinische Propädeutik mit
Schwerpunkt Präventive Zahnheilkunde - Zahnmedizinische Propädeutik mit Schwerpunkt Dentale Technologie
- Wahlfach I*
2. Fachsemester SoSe
- Biochemie und Molekularbiologie für Studierende
der Zahnmedizin - Mikroskopische Anatomie für Studierende der
Zahnmedizin - Seminar „Zahnarzt-Patient-Kommunikation I“
- Wahlfach I*
3. Fachsemester WiSe
- Biochemie und Molekularbiologie für Studierende
der Zahnmedizin Biochemie - Makroskopische Anatomie für Studierende der
Zahnmedizin - Physiologie für Studierende der Zahnmedizin
- Wahlfach I*
4. Fachsemester SoSe
- Makroskopische Anatomie für Studierende der
Zahnmedizin - Zahnmedizinische Propädeutik mit
Schwerpunkt Präventive Zahnheilkunde - Zahnmedizinische Propädeutik mit Schwerpunkt Dentale Technologie
- Wahlfach I*
*Das Wahlfach kann beim Landesprüfungsamt für den „Ersten Abschnitt der zahnärztlichen Prüfung“ eingereicht werden und wird entsprechend auf dem Z1-Zeugnis vermerkt. Dies ist jedoch nicht obligatorisch. Es ist jedoch an unserer Universität erforderlich, das Wahlfach I erfolgreich abzuschließen, um sich für eine Veranstaltung des Wahlfachs II im Dritten Studienabschnitt anmelden zu können.
Wichtige Links
Studierende des ersten Semesters werden zu Beginn des Wintersemesters einer Planungsgruppe zugeteilt. Die Zuteilung einer Planungsgruppe ist verbindlich, damit einher geht ein festgelegter Stundenplan für die ersten 4 Semester. Ein Wechsel der Planungsgruppen ist nicht möglich, es kann nur in Ausnahmefällen wie Pflege kranker Angehöriger, Kinderbetreuung gestattet werden und muss schriftlich belegt sein.
Das Wahlfach I kann während des Ersten Studienabschnitts des Zahnmedizinstudiums belegt werden. Dieses Fach kann beim Landesprüfungsamt für den „Ersten Abschnitt der zahnärztlichen Prüfung“ eingereicht werden und wird entsprechend auf dem Z1-Zeugnis vermerkt. Dies ist jedoch nicht obligatorisch.
Es ist jedoch an unserer Universität erforderlich, das Wahlfach I erfolgreich abzuschließen, um sich für eine Veranstaltung des Wahlfachs II im Dritten Studienabschnitt anmelden zu können. Diese Regelung gewährleistet eine fundierte Vorbereitung der Studierenden.
Studierende können sich dann über das BASIS-Portal anmelden. Die Auswahl der Wahlfächer bietet eine breite Palette an Themen, die es den Studierenden ermöglichen, ihre Studienerfahrung nach ihren individuellen Interessen und beruflichen Zielen zu gestalten.
Im Regelfall wird ein Wahlfach I aus der Wahlfachliste der Medizinischen Fakultät im elektronischen Vorlesungsverzeichnis (www.basis.uni-bonn.de) gewählt. Bitte achten Sie darauf, dass die in Aussicht genommene Lehrveranstaltung in Ihren Stundenplan passt. Die Anmeldung erfolgt online während der Belegungsfristen unter Angabe von Prioritäten (Erstwunsch Priorität 1, Zweitwunsch Priorität 2, Drittwunsch Priorität 3). Wenn Sie bei der Platzvergabe nicht in einem von Ihnen gewählten Wahlfach I zum Zuge kommen, haben Sie die Gelegenheit, sich während einer kurzen Nachbelegungsphase für frei gebliebene Wahlfach I-Plätze erneut anzumelden. Nach Beendigung der Lehrveranstaltung wird die von Ihnen erbrachte Leistung von den Lehrverantwortlichen im elektronischen Prüfungsverwaltungssystem BASIS direkt verbucht.
Entsprechend Ihrer persönlichen Schwerpunkte oder beruflichen Ziele kann im Einzelfall auch eine Lehrveranstaltung aus einer anderen Fakultät oder ein Sprachkurs des Sprachlernzentrums der Universität Bonn (SLZ) als Wahlfach I gewählt werden. Die Anmeldung und Beachtung der geltenden Anmeldeverfahren und -fristen obliegt Ihnen. Vor Beginn des Kurses bitten wir Sie, per E-Mail um Genehmigung zu ersuchen, die gewählte Lehrveranstaltung als Wahlfach I in Ihr Zahnmedizinstudium einzubringen (E-Mail an Christoph.Cavazzini@ukbonn.de).
Sollten Sie einen Sprachkurs des SLZ als Wahlfach I absolvieren möchten, muss dieser mindestens das Niveau B1 aufweisen – mit Ausnahme der Gebärdensprache – und darf nicht Ihre Muttersprache betreffen. Nach Abschluss des Sprachkurses wird das Prüfungsamt im Studiendekanat Ihre Leistung (oder ggf. das Fehlen einer solchen) als Wahlfach I in BASIS verbuchen.
Wenn Sie eine Lehrveranstaltung aus einer anderen Fakultät wählen, wenden Sie sich zunächst an die/den Lehrverantwortliche/n, um die Möglichkeit der fachfremden Teilnahme und Benotung zu klären. Stellen Sie anschließend VOR Beginn der Lehrveranstaltung einen formlosen Antrag auf Genehmigung als Wahlfach I bei dem stellvertretenden Studiendekan PD Dr. Ernst-Heinrich Helfgen (per E-Mail an Herrn Cavazzini, s.o.).
Nach Abschluss der Lehrveranstaltung wird in der Regel Ihr Prüfungsergebnis direkt von der Lehrperson an unser Prüfungsamt übermittelt und in BASIS eingepflegt. In Ausnahmefällen drucken Sie bitte das Zeugnisformular für das Wahlfach I, das auf den Internetseiten der Vorklinik verfügbar ist, aus und lassen den oberen Teil von der Lehrperson ausfüllen und stempeln. Dieses Formular, zusammen mit einem Ausdruck der formlosen Genehmigung, reichen Sie bitte im Prüfungsamt des Studiendekanats ein, damit die Wahlfachleistung in BASIS verbucht werden kann.
Sollten Zahnmedizinstudierende zuvor ein anderes Fach an einer Universität studiert haben, kann ein benoteter Leistungsnachweis unter Umständen als Wahlfach I anerkannt werden, wenn ein Bezug zum Zahnmedizinstudium nachgewiesen werden kann. Bei formaler und inhaltlicher Äquivalenz wird Ihnen eine Äquivalenzbescheinigung von Herrn Dr. Ernst-Heinrich Helfgen, dem stellvertretenden Studiendekan, ausgestellt. Diese Bescheinigung ist beim Landesprüfungsamt für Medizin in Düsseldorf (LPA) vorzulegen.
Stellen Sie beim LPA den Antrag auf Anerkennung des Wahlfachs I aus Ihrem vorherigen Studium und fügen Sie der Antragstellung die Äquivalenzbescheinigung sowie den Originalleistungsnachweis bei. Nach Erhalt des Anrechnungsbescheids vom LPA reichen Sie diesen bitte per E-Mail im Prüfungsamt des Studiendekanats ein, damit die anerkannte Wahlfachleistung in BASIS eingepflegt werden kann. Bewahren Sie den Originalbescheid auf, da er im Rahmen Ihrer Meldung zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung möglicherweise erneut beim LPA eingereicht werden muss.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Herrn Christoph Cavazzini (Christoph.Cavazzini@ukbonn.de) vom Studiengangsmanagement.
Angebot Wahlfächer
Im November 2019 wurde das Masernschutzgesetz im Bundestag verabschiedet.
Das Gesetz regelt nicht nur die Impfpflicht für Kindergartenkinder und Schüler/-innen, sondern auch die von Beschäftigten im Gesundheitswesen. Somit gehören Studierende der Human- und Zahnmedizin ebenfalls zu den Adressaten.
Ziel des Gesetzes ist ein besserer individueller Schutz gegen Masern, insbesondere bei Personen, die regelmäßig in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen mit anderen Personen in Kontakt kommen. Mittel- bis langfristig wird somit das globale Ziel der WHO verfolgt, die Masern komplett zu eliminieren.
Als geschützt gelten Personen, die in ihrem Leben 2 Masernimpfungen erhalten haben oder über einen serologisch nachgewiesenen Immunschutz verfügen. Ohne den Nachweis der Impfungen bzw. des serologischen Immunschutzes kann die Medizinische Fakultät seit dem 01.03.2020 keine Studierenden mehr zu bestimmten Veranstaltungen zulassen.
Ausnahme: Vor 1971 Geborene sind aufgrund anzunehmender natürlicher Immunität nicht vom Masernschutzgesetz betroffen und benötigen keine Bescheinigung.
Weder Impfungen noch serologische Testungen können durch den Betriebsärztlichen Dienst erfolgen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an Ihren/Ihre Hausarzt/-ärztin. Das auszufüllende Formular finden Sie hier.
Bitte senden Sie den Nachweis über die Impfungen oder den serologischen Immunitätsnachweis im Verlauf des ersten Semesters per E-Mail an: vorklinik@uni-bonn.de.
Die Masernimpfung wird als Nachholimpfung i.d.R. von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.
Nach § 30 ZApprO wird die Z1 während der vorlesungsfreien Zeit durchgeführt. Das Landesprüfungsamt (LPA) NRW legt die Prüfungstermine in Abstimmung mit der Universität fest. Gemäß § 31 ZApprO werden die Studierenden spätestens fünf Kalendertage vor dem ersten Prüfungstermin über die genauen Termine informiert. Den Antrag auf Zulassung zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung im Herbst 2024 und weitere wichtige Formulare finden Sie auf der Hompage des Landesprüfungsamts NRW. Dort finden Sie ebenfalls aktuelle Informationen.
Zu den Formalia der Z1 wird jedes Semester eine Informationsveranstaltung für Studierende angeboten. Der Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Mündliche Prüfungen der Zahnmedizin Herbst 2024
Sehr geehrte Studierende,
in den nächsten Wochen finden die mündlichen Prüfungen der Zahnärztlichen Vorprüfung (Zahnmedizin) und der Z1 – Prüfung (Zahnmedizin) statt:
Zahnmedizin alte ZÄApprO: Mittwoch, 21.08.2024 bis Freitag, 23.08.2024
Zahnmedizin neue ZApprO: Mittwoch, 11.09.2024 bis Dienstag, 24.09.2024
Die Zuständigkeit für die Prüfungen liegt grundsätzlich beim Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie, die Medizinische Fakultät ist hier nicht Entscheidungsträger und hat keinen Einfluss darauf, ob das Examen durchgeführt werden kann. Die Verpflichtung der Universität, die Prüfungen durchzuführen, ergibt sich aus der jeweils geltenden Approbationsordnung.
- Zahnmedizin alte ZÄApprO
Sie müssen sich spätestens 20 Minuten vor Prüfungsbeginn im Lehrgebäude der Vorklinik, Nussallee 10 einfinden
- Zahnmedizin neue ZApprO
Sie müssen sich spätestens 20 Minuten vor Prüfungsbeginn am angegebenen Treffpunkt einfinden. Die Treffpunkte für das jeweilige Prüfungsfach werden in Landung des Landesprüfungsamtes NRW bekanntgegeben.
Im Falle von Verspätungen oder bei weiteren Fragen zu den mündlichen Prüfungen der Zahnmedizin kontaktieren Sie bitte:
- Herrn Dr. Martin Breitbach, Studiengangskoordination Vorklinik, Nussallee 10,
Tel.: 0228-287-53257, E-Mail: martin.breitbach@uni-bonn.de - Frau Katharina Korda-Raiser, Studiengangskoordination Vorklinik, Nussallee10,
Tel.: 0228-287-53261, E-Mail: katharina.korda-raiser@ukbonn.de - Frau Jasmin Kornek, Studiengangskoordination Vorklinik, Nussallee 10,
Tel.: 0228-287-53260, E-Mail: Jasmin.Kornek@ukbonn.de
Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte:
- Frau Claudia Konrady, Zahnklinik, Wilhelmsplatz 5, 4.Etage, Raum 041
Tel.: 0228-287-22392, E-Mail: Claudia.Konrady@ukbonn.de
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Prüfung!
Mit besten Grüßen
i.A. Team Studienkoordination Vorklinik
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die Praktischen Übungen, Kurse und Seminare, deren Besuch bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der zahnärztlichen Prüfung gemäß § zu § 12, § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 der zahnärztlichen Approbationsordnung vom Datum nachzuweisen sind:
I
- Physik für Studierende der Zahnmedizin
- Chemie für Studierende der Zahnmedizin
- Biochemie und Molekularbiologie für Studierende
der Zahnmedizin - Makroskopische Anatomie für Studierende der
Zahnmedizin - Berufsfelderkundung
- Übung in medizinischer Terminologie
- Zahnmedizinische Propädeutik mit Schwerpunkt Präventive Zahnheilkunde
- Zahnmedizinische Propädeutik mit Schwerpunkt Dentale Technologie
II
- Biochemie und Molekularbiologie für Studierende der Zahnmedizin
- Mikroskopische Anatomie für Studierende der
Zahnmedizin - Seminar „Zahnarzt-Patient-Kommunikation I“
III
- Biochemie und Molekularbiologie für Studierende
der Zahnmedizin - Makroskopische Anatomie für Studierende der
Zahnmedizin - Physiologie für Studierende der Zahnmedizin
IV
- Makroskopische Anatomie für Studierende der
Zahnmedizin - Zahnmedizinische Propädeutik mit
Schwerpunkt Präventive Zahnheilkunde - Zahnmedizinische Propädeutik mit Schwerpunkt Dentale Technologie
VI
- Wahlfach *
*Das Wahlfach kann beim Landesprüfungsamt für den „Ersten Abschnitt der zahnärztlichen Prüfung“ eingereicht werden und wird entsprechend auf dem Z1-Zeugnis vermerkt. Dies ist jedoch nicht obligatorisch.
Pre-SciMed ist ein promotionsvorbereitendes Programm, das begabte Medizinstudierende der Universität Bonn frühzeitig mit klinischer und grundlagenwissenschaftlicher Forschung vertraut macht. Sie können sich nur im vorklinischen Studienabschnitt für Pre-SciMed anmelden und erhalten in zwei aufeinander folgenden Semestern spannende Einblicke in Forschungsmethoden und Themen einer möglichen späteren Doktorarbeit.
Das Programm besteht aus
- einer Vorlesung im Wintersemester und einer Vorlesung im Sommersemester, in denen wichtige molekularbiologische, physiologische, genetische und biochemische Techniken vermittelt werden. Die Vorlesungen finden jeweils mittwochs von 14:45 bis 16:15 Uhr (WS) bzw. von 14:00 bis 15:30 Uhr (SoSe) statt.
- einem zweiwöchigen strukturierten Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit nach dem Wintersemester, in dem die erworbenen Kenntnisse im Labor angewendet werden. Das Praktikum findet in den renommierten Forschungslaboren des Instituts für Biochemie und Molekularbiologie der Universität Bonn statt, das mit Pre-SciMed kooperiert. Parallel zum Praktikum findet das Seminar statt, in dem Sie sich mit aktuellen Forschungsfragen auseinandersetzen und einen eigenen Seminarvortrag vorbereiten.
Pre-SciMed ist eine einmalige Chance, dich frühzeitig für die klinische Grundlagenforschung zu begeistern und dich optimal auf deine Promotion vorzubereiten. Melden Sie sich jetzt bei Dr. Alexander Flegler (pre-scimed@uni-bonn.de) an und werden Sie Teil von Pre-SciMed!
Sprechzeiten
Mo-Do 14:00 - 16:00 Uhr
Raum 1G. 14
Nussallee 10, 53115 Bonn
Studienkoordination
Sprechzeiten
Mo & Mi 13:00 - 15:00 Uhr
Do & Fr 10:00 - 12:00 Uhr
Raum 1G. 14
Nussallee 10, 53115 Bonn
Semesterplanung
Sprechzeiten
Di - Do 9:00 - 12:00 Uhr
Di & Mi 14:30 - 16:30 Uhr
4. OG
Wilhelmsplatz 5, 53111 Bonn
BASIS-Anfragen
Sprechzeiten
Mo - Do 8:30 - 12:30 Uhr & nach Vereinbarung
4. OG
Wilhelmsplatz 5, 53111 Bonn
Prüfungsmanagment für den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung