Förderinstrument 9
Technologieentwicklung im Rahmen der Core Facilities
Etablierung von Innovationen in die Routinearbeit der Core Facility
Das Ziel dieses Förderinstruments ist eine Technologieentwicklung im Rahmen der Core Facilities zu ermöglichen. So soll sichergestellt werden, dass die Core Facilities state-of-the-art und innovative, neuartige Methoden abbilden können. Die Innovationen, die im Rahmen dieser projektgebundenen, wissenschaftlichen Arbeiten etabliert werden, sollen im Anschluss in die Routinearbeit der Core Facility eingehen.
Für wen?
Antragsberechtigt sind Core Facilities (repräsentiert durch deren Manager*innen und wissenschaftliche Leitung) sowie Hochschullehrer*innen und Arbeitsgruppenleiter*innen zusammen mit einer oder mehreren Core Facilities.
Ein Antrag muss gemeinsam von mindestens zwei Core Facilities oder mindestens einer Core Facility und einer Forschungsgruppe gestellt werden.
Voraussetzungen
Vorausgesetzte Qualifikation
Vergabekriterien
- Die Person, die die Technologieentwicklung im Rahmen dieses Projektes durchführen soll, muss zur Antragsstellung bereits benannt sein.
- Bewilligte Mittel im Förderinstrument 9 dürfen nur zweckgebunden verwendet werden.
Die Antragstellung erfolgt alle zwei Jahre zur BONFOR-Sitzung im März (nächste Frist im März 2025) . - Alle Anträge müssen entsprechend der vorgegebenen Fristen eingereicht werden. Es wird nur ein Antrag alle zwei Jahre bewilligt.
- Für die Dauer der Projektarbeit muss ein Arbeitsplatz für die Durchführung des Projekts in der Core Facility und/oder der beteiligten Arbeitsgruppe gesichert sein.
- Bewertungskriterien
Zentrales Bewertungskriterium bei der Antragsevaluation ist die wissenschaftliche Qualität des Vorhabens. Die Antragsteller*innen sollen weiterhin überzeugend den Bedarf für die zu etablierende technologischen Weiterentwicklung darstellen, da diese nach Etablierung als Service der Core Facility angeboten werden soll.
Wissenschaftliche bzw. technische Qualifikation der Person, die das Projekt durchführen soll. - Der Antrag wird von der BONFOR-Kommission sowie zwei externen Gutachtern evaluiert.
Fördermittel
Einmalig
Einmalig E13/100% Stelle befristet für 2 Jahre
Verbrauchsmittel
max. 12.000 EUR Verbrauchsmittel/Jahr
Förderdauer
2 Jahre
Fortsetzungsförderung
n/a
Kombinationsmöglichkeiten und Nachfolgeförderung
n/a
Ablauf
Schritt 1
Projektantrag
- Kontaktaufnahme mit dem Koordinationsbüro
- Beratung durch das Team Interne Förderung
- Zugang zum BONFOR eAntragsystem
- Einreichung des Projektantrags über das BONFOR eAntragsystem
Schritt 2
Begutachtung & Entscheidung
Ein internes und zwei externe Gutachten, Kommissionsberatung
Zentrales Bewertungskriterium bei der Antragsevaluation ist die wissenschaftliche Qualität des Vorhabens.
Die Antragsteller*innen sollen weiterhin überzeugend den Bedarf für die zu etablierende technologischen Weiterentwicklung darstellen, da diese nach Etablierung als Service der Core Facility angeboten werden soll.
Schritt 3
Projektdurchführung
Schritt 4
Evaluation & Projektpräsentation
- Abschlussbericht zum Datum der Kontoschließung
- Dokumentation externer Anschlussfinanzierungen und erzielter Publikationen
- Präsentation des Forschungsprojektes auf dem BONFOR-Symposium
Antragstellung & Fristen
Einreichung des Projektantrags auf Englisch mit Pflicht- und Zusatzdokumenten über das BONFOR eAntragsystem.
Projektantrag
Bitte verwenden Sie zur Beschreibung Ihres Projektvorhabens folgende Vorlage (in englischer Sprache):
Please use the following document for your project proposal:
Benötigte Dokumente
Folgende Dokumente müssen Sie bei Ihrer Antragstellung beachten:
- Projektantrag (s. Vorlage)
- Einseitige Zusammenfassung des Forschungsvorhabens
- Lebenslauf mit Publikationsliste des/der einzustellenden Wissenschaftler*in und der Antragssteller*Innen
- Statement zum geplanten Karriereverlauf des/der einzustellenden Wissenschaftler*in und wie die geplante Stelle hierzu genutzt werden kann
- Vollständige Beschreibung des Forschungsvorhabens, das folgende Punkte beinhaltet: Erläuterung der neuen Technik (und Abgrenzung von bestehenden Methoden) und Erklärung des Bedarfes der neuen Technik an der Universität Bonn, detailliertem Arbeitsprogramm mit definierten/überprüfbaren Meilensteinen, Zeitplanung und Zuordnung der Arbeitsschritte in die einzelnen Arbeitsgruppen/Core Facilities.
Beschreibung der Services, die von der beteiligten Core Facility angeboten werden können (idealerweise mit Angaben zu weiteren potentiellen Nutzern).
Überblick über den Finanzbedarf (Sachmittel) - Unterzeichnete Verwendungsrichtlinien für BONFOR-Fördermittel
- Erklärung BONFOR-Antragsteller
- Bestätigung des wissenschaftlichen Leiters der Core Facility, dass ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird (und gegebenenfalls die Zusage von jemandem, die fehlenden Sachmitteln zu übernehmen).
- Arbeitsplatzzusage
Bestätigung des wissenschaftlichen Leiters der Core Facility, dass ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird (und gegebenenfalls die Zusage von jemandem, die fehlenden Sachmitteln zu übernehmen).
Fristen
Die Antragsstellung erfolgt alle zwei Jahre zur BONFOR-Sitzung im März. Alle Anträge müssen entsprechend der vorgegebenen Fristen eingereicht werden. Es wird nur ein Antrag alle zwei Jahre bewilligt.
Beratung
PD Dr. Ildiko Racz
Wissenschaftsmanagement - Koordination Interne Förderung
Venusberg-Campus 1
53127 Bonn
Dr. Dorothea Schmitt
Wissenschaftsmanagement - Koordination Interne Förderung
Venusberg-Campus 1
53127 Bonn