Universität Bonn

Medizinische Fakultät

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Promotionsstipendium

Förderinstrument 4

SciMed-Promotionsstipendium

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© Uniklinikum Bonn

Das SciMed-Promotionskolleg bietet bei erfolgreicher Antragstellung eine strukturierte Doktorandenausbildung zum Dr.med./ Dr.med.dent. mit promotionsbegleitender Betreuung der Stipendiat*innen. Hierzu zählen Mentoringgespräche sowie wissenschaftliche Betreuung und Evaluation (Midterm- und End-of-Funding-Report).

Das SciMed-Promotionsstipendium eröffnet wissenschaftlich hochmotivierten Studierenden der Human- und Zahnmedizin die Möglichkeit, mit einer anspruchsvollen experimentellen Promotionsarbeit im Rahmen des SciMed-Promotionskollegs der Medizinischen Fakultät einen frühen Einstieg in die biomedizinische Forschung zu finden. Das Stipendium wird aus BONFOR-Fördermitteln finanziert. Auch rein klinisch orientierte wissenschaftliche Doktorarbeiten sind förderfähig. Voraussetzung ist, dass die Promotion an der Medizinischen Fakultät Bonn erfolgt und der*die Kandidat*in dort immatrikuliert ist.

Für wen?

  • Student*innen der Human- oder Zahnmedizin
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© Johann F. Saba / UKB

Voraussetzungen

Vorausgesetzte Qualifikation

  • Physikum

Vergabekriterien

  • Antragsberechtigt sind alle Hochschullehrer*innen der Medizinischen Fakultät.
    Außerdem sind Wissenschaftler*innen der Medizinischen Fakultät mit eigener externer Drittmittelförderung antragsberechtigt.
    Im Fall antragstellender Wissenschaftler*innen ist zudem die formale Zusage eines Hochschullehrers/einer Hochschullehrerin der betreffenden Institution zur Sicherstellung sowohl der Betreuung (Promotionsrecht) als auch des Zugangs zur dortigen Infrastruktur bis zum Promotionsende erforderlich.
    Eine Beantragung direkt durch Promovierende ist nicht möglich.
  • Antragsteller*in und Betreuer*in müssen während der gesamten Förderperiode der* des Stipendiat*in anwesend sein.
  • Die Mittelvergabe erfolgt ausschließlich innerhalb der Fakultät. Entsprechend wird erwartet, dass zumindest der überwiegende Teil des Arbeitsprogramms in einer Einrichtung der Medizinischen Fakultät erfolgt.

Ausschlusskriterium Doppelförderung:

  • Eine SciMed-Förderung bei paralleler Finanzierung des Studiums durch weitere institutionelle Fördermittelgeber ist ausgeschlossen (nur Studienkostenpauschale der Studienstiftung des deutschen Volkes möglich). Bei Vorliegen oder Eintreten einer Doppelförderung ist der*die Stipendiat*in dazu verpflichtet, dies dem Team Interne Förderung umgehend schriftlich mitzuteilen. Die Aufnahme in das SciMed-Promotionskolleg ohne Inanspruchnahme der Stipendienmittel, jedoch inkl. Sachmittelförderung der Arbeitsgruppe ist allerdings möglich.

Bewertungskriterien

  • Die zwei zentralen Bewertungskriterien bei der Antragsevaluation sind 1. die wissenschaftliche Qualität des Projektes und 2. die Qualifikation der Kandidaten
  • Beim Verfassen des Stipendienantrags wird eine umfassende Beteiligung der Kandidaten erwartet.
  • Die Teilnahme am promotionsvorbereitenden Pre-SciMed2 geht positiv in die Bewertung ein. Eine Nichtteilnahme stellt jedoch kein Ausschlusskriterium dar.
  • Für die Promotion muss mindestens ein Urlaubssemester innerhalb des geplanten Förderzeitraums genommen werden. Erwünscht ist die Bereitschaft zu zwei Urlaubssemestern (beide mit offizieller Beurlaubung), die positiv in die Bewertung eingeht.
  • Die Physikumsnote geht mit in die Bewertung ein.
  • Der im Projektantrag geschilderte Arbeitsaufwand sollte für einen 12-monatigen Förderzeitraum realistisch sein. Die Machbarkeit des Arbeitsaufwandes geht mit in die Bewertung ein.

Stipendienauflagen

  • Mit dem SciMed-Promotionsstipendium und der Aufnahme in das SciMed-Promotionskolleg sind eine Reihe von Auflagen/Pflichten verbunden:

    • Dokumentierte Teilnahme an 12 selbstgewählten Vorlesungen/Seminaren sowie Absolvierung der weiteren begleitenden Maßnahmen des SciMed-Promotionskollegs (Mentoring, Midterm-Report, BONFOR-Symposium).
    • Die Anwesenheit der/des Stipendiat*in an der Universität Bonn ist für die gesamte Dauer des SciMed-Promotions-stipendiums verpflichtend. Aufenthalte in anderen Laboren im Rahmen der Promotionsarbeit sind möglich, müssen aber bei einer Dauer von mehr als 30 Kalendertagen (KT) vorher beim Team Interne Förderung angemeldet werden. Gleiches gilt für ggf. geplante anderweitige kurzzeitige Unterbrechungen oder Verkürzungen.
    • Studienbezogene Auslandsaufenthalte (wie z.B. Erasmus) und PJ-Zeiten sind während der Förderdauer ausgeschlossen. Famulaturen können bis maximal 30 KT abgeleistet werden.
    • Sonderfall Fortsetzungsförderung: Studienbezogene Auslandsaufenthalte, PJ-Zeiten und Famulaturen können bis insgesamt maximal 30 KT abgeleistet werden. Überschreitungen führen zu entsprechenden Mittelkürzungen und müssen rechtzeitig vor Antragsstellung dem Team Interne Förderung zur Überprüfung der Fördervereinbarkeit gemeldet werden.
    • Bei Antragstellung ist eine verbindliche Zeitplanung für die Promotion sowie für das weitere Studium einzureichen, in der die hier genannten Auflagen entsprechend berücksichtigt sind.
    • Persönliche Urlaubszeiten können intern direkt mit der Doktormutter/ dem Doktorvater abgestimmt werden.
    • Der Umfang einer Nebenbeschäftigung ist für die Dauer des Promotionsstipendiums auf max. 8 Stunden pro Woche begrenzt.

Fördermittel

Personalmittel
Aktueller BAföG-Höchstsatz (992 €)

    Core Facility-Leistungen
    Max. 3.000 € (ausschließlich am UKB etablierte CF, auch Tierkosten möglich).

    Sachmittel

    Max. 6.000 € inklusive Tierkosten und Computersoftware außerhalb der Grundausstattung. 

    Hardwareförderung und technische Geräte sind ausgeschlossen.

    Publikationskosten
    Die Beantragung von Fördermitteln zur Deckung von Publikationskosten ist ausgeschlossen.

    Reisekostenzuschuss

    Für Reisen zur Präsentation der Resultate der geförderten Promotionsarbeit, die durch den*die Stipendiat*in selbst vorgestellt werden, zahlt SciMed einen Zuschuss von max. 500 € (unter Berücksichtigung der UKB-Reisekostenrichtlinien).
    Er kann direkt vom Stipendiaten beantragt werden und wird nach der Reise auf das Privatkonto der Kandidaten überwiesen. Reisekosten können nicht direkt bei Antragsstellung beantragt werden, sondern erst im Laufe des Projektes und nach abgeschlossenem Midterm-Report.

    Die Reisebeihilfe kann auf mehrere Tagungen verteilt und auch noch nach Ende der SciMed-Förderung in Anspruch genommen werden bzw. bis zur Schließung des Kontos (6 Monate nach Ende der Förderung) solange der maximale Zuschussbetrag von 500 € nicht überschritten wird.

    Verpflegungskosten können nicht berücksichtigt werden. Voraussetzung zur Kostengeltendmachung ist die Einreichung eines Reiseantrags bei der UKB-Verwaltung vor Reiseantritt. Eine zusätzliche vorherige Beantragung der Reise beim Team Interne Förderung ist nicht erforderlich.

    Gemäß den Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes NRW erlischt der Anspruch auf Reisekostenzuschuss, wenn die Kosten nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten ab dem Tag nach Beendigung der Reise schriftlich beantragt werden.

    Nach Reiserückkehr sind folgende Unterlagen beim Team Interne Förderung einzureichen:

    • Formloses Antragsschreiben inkl. Aufstellung der geltend gemachten Kosten
    • Private Bankverbindung
    • Teilnahmenachweis (eingereichter Abstract und Teilnahmebestätigung des Veranstalters)
    • Originalrechnungsbelege: Kongressgebühr, Aufwendungen für An- und Abreise und Unterbringung
    • Kopie des beim GB1 der UKB-Verwaltung eingereichten Dienstreiseantrags (sofern Dienstreise beim UKB beantragt wurde)
    • Vollständig ausgefülltes Abrechnungsformular
    • Protokoll des Midterm-Reports

     

    Förderdauer

    • 12 Monate
    • Der 12-monatige Förderzeitraum beginnt mit dem Monat, der auf das Datum der SciMed-Sitzung folgt.
      Eine Rückdatierung auf einen bereits vor diesem Termin liegenden Projektbeginn ist ausgeschlossen.

    Fortsetzungsförderung

    Auf Antrag ist ein zweites Förderjahr in begründeten Ausnahmefällen möglich:

    • Zwischenbericht
      Arbeitsbericht mit kompakter Zusammenfassung der geleisteten Forschungsarbeit und den erzielten wissenschaftlichen Ergebnissen des ersten Förderjahres
    • Fortsetzungsantrag
      Planung des zweiten Förderjahres mit klar umfasstem Arbeitsprogramm; neu verfasster Antrag mit sämtlichen unten aufgeführten Antragsanlagen. Bei zwei Förderjahren sind mindestens zwei Freisemester über den gesamten Zeitraum eine Voraussetzung.

    Kombinationsmöglichkeiten und Nachfolgeförderung

    • Bei Erfüllen der entsprechenden Antragsvoraussetzungen: Nachfolgeförderung Gerok-Stipendium (Förderinstrument 1A)

    Ablauf

    Schritt 1

    Projektantrag

    • Kontaktaufnahme mit dem Team Interne Förderung
    • Beratung durch das Team Interne Förderung
    • Zugang zum eAntragsystem
    • Einreichung des Projektantrags über das eAntragsystem

    Schritt 2

    Begutachtung & Entscheidung

    • ein internes Gutachten und ein Auswahlgespräch
    • Kommissionsberatung

    Schritt 3

    Projektdurchführung

    • 12 Monate

    Schritt 4

    Evaluation & Projektpräsentation

    • Midterm-Report und Evaluation nach den ersten 6 Fördermonaten

    • End-of-Funding-Report zum Datum der Kontoschließung

    • Präsentation des Forschungsprojektes auf dem BONFOR-Symposium


    Antragstellung & Fristen

    Einreichung des Projektantrags auf Englisch mit Pflicht- und Zusatzdokumenten über das BONFOR eAntragsystem.

    Projektantrag

    Bitte verwenden Sie zur Beschreibung Ihres Projektvorhabens (in englischer Sprache) folgende Vorlage:

    Please use the following document for your project proposal:

    Benötigte Dokumente

    Folgende Dokumente müssen Sie bei Ihrer Antragstellung beachten:

    • Projektantrag (s. Vorlage)

    • Einseitige Zusammenfassung des Forschungsvorhabens

    • Lebenslauf und wissenschaftlicher Werdegang des*der Antragsteller*in (mit Auflistung erzielter Drittmitteleinwerbungen)

    • Publikationsliste des*der Antragsteller*in der zurückliegenden 5 Jahre

    • Bislang vom*von der Antragsteller*in bzw. in der AG betreute Promotionsarbeiten zum Dr. med./Dr. med. dent., sowohl abgeschlossene (Promovend*in/Thema/Jahr/ Benotung/ggf. BONFOR-Förderung) als auch laufende (Kandidat*in/Thema/Beginn/ggf. BONFOR-Förderung)

    • Lebenslauf des Kandidaten/ der Kandidatin (mit Abitur- und Examensnoten)

    • Physikumzeugnis

    • Zeitplan 7(Studiumverlauf und Promotionsplanung)

    • Beurlaubungsnachweis (Urlaubssemester): falls die Beurlaubung noch beantragt werden muss oder der Beurlaubungsantrag aktuell noch bearbeitet wird kann zunächst ersatzweise eine formlose Beurlaubungserklärung im eSystem hochgeladen werden. Der offizielle Beurlaubungsnachweis ist unaufgefordert per Mail nachzureichen.

    • Unterschriebene Verpflichtungserklärungen (siehe Textvorlage unten)

    • Unterzeichnete Verwendungsrichtlinien für BONFOR-Fördermittel8

    • Erklärung BONFOR-Antragsteller für Instrument 49
    • Lebenslauf des Betreuers/ der Betreuerin (falls abweichend vom Antragsteller)

    • Publikationsliste des Betreuers/ der Betreuerin (falls abweichend vom Antragsteller)

    • Pre-SciMed-Programm: Abschlussurkunde / Teilnahmenachweis

    • Kooperationszusage(n)

    • Votum Ethikkommission (muss bei Antragstellung vorliegen)

    • Tierversuchsgenehmigung (muss bei Antragstellung vorliegen)

    • Weitere Anlagen

    Die Verpflichtungserklärung10

    • Teil 1: Betreuungs- und Arbeitsplatzzusage für den Förderzeitraum
    • Teil 2: Auflagen für SciMed-Promotionskollegiaten

    Fristen

    Fördermittelanträge können zu jedem Zeitpunkt gestellt werden, müssen jedoch spätestens zur Antragsdeadline des jeweiligen Sitzungstermin über das eAntragsystem eingereicht sein. 


    Beratung

    Avatar Rudolph

    Dr. Janna Rudolph

    Wissenschaftsmanagement - Koordination Interne Förderung

    Venusberg-Campus 1

    53127

    Avatar Wolff

    Dr. Heike Wolff

    Wissenschaftsmanagement-Koordination Interne Förderung

    Venusberg-Campus 1

    53127

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