Universität Bonn

Medizinische Fakultät

Sachmittelförderung

Förderinstrument 7

Sachmittelförderung für externe Stipendiat*innen

Für Forschungsvorhaben auswärtiger Wissenschaftler*innen

Für Forschungsvorhaben auswärtiger Wissenschaftler*innen, die über ein externes Stipendium an Institutionen der Medizinischen Fakultät wissenschaftlich tätig sind, kann bei kostenintensiven, als überdurchschnittlich eingestuften Projekten ein Sachmittelzuschuss beantragt werden.

Für wen?

  • Es werden nur Stipendiat*innen angesehener Drittmittelgeber (DAAD, EU, EMBO o.ä.), deren Stipendien kompetitiv vergeben werden, berücksichtigt.
  • Eine Förderung ist ausschließlich für Stipendiat*innen möglich, die keine adäquate Sachmittelbeihilfe erhalten und deren externes Stipendium für mindestens 6 Monate (Zeituntergrenze für Erstantragstellung) gewährt wird.
  • Antragsberechtigt sind alle an Institutionen der Medizinischen Fakultät der Universität Bonn tätigen Professor*innen und habilitierte Arbeitsgruppenleiter*innen.
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© Medizinische Fakultät Bonn

Voraussetzungen

Vorausgesetzte Qualifikation

  • Bei Stipendiat*innen, deren extern gefördertes Projekt nicht in einem Peer-Review-Verfahren beurteilt wurde, muss der*die betreuende Hochschullehrer*in eine ausführliche Beurteilung zur Einschätzung der Qualifikation des Stipendiaten/ der Stipendiatin abgeben.
  • Es muss eine Stellungnahme des Drittmittelgebers bezüglich des Auswahlverfahrens (Kriterien, Benennung der entscheidenden Institution) vorgelegt werden.

Vergabekriterien

Es werden maximal zwei externe Stipendiat*innen pro Arbeitsgruppe gleichzeitig gefördert.


Fördermittel

Sachmittel
Max. 500 € monatlich (inkl. Tierkosten und Computersoftware, Hardwareförderung und technische Geräte sind ausgeschlossen).

Reise- und Publikationskosten
Die Beantragung von Fördermitteln zur Deckung von Reise- und Publikationskosten ist ausgeschlossen.

Förderdauer

Pro Antragsperiode 6 bis maximal 12 Monate, jedoch nicht länger als Stipendiumlaufzeit (max. Zeitraum pro Förderperiode).

Fortsetzungsförderung

  • Förderfortsetzung auf Antrag möglich
  • Zwischenbericht: Arbeitsbericht mit kompakter Zusammenfassung der geleisteten Forschungsarbeit und den erzielten wissenschaftlichen Ergebnissen
  • Bei einer externen Fortsetzungsbewilligung mit einer letztmaligen Laufzeitverlängerung von 3 bis maximal 5 Monaten kann der BONFOR-Sachmittelzuschuss auf der Grundlage des externen Bewilligungsbescheids ohne ausführliche Antragstellung außerhalb der Kommissionssitzungen bewilligt werden.

Kombinationsmöglichkeiten und Nachfolgeförderung

Keine.


Ablauf

Schritt 1

Projektantrag

  • Kontaktaufnahme mit dem Koordinationsbüro
  • Beratung durch das Team Interne FörderungZugang zum BONFOR eAntragsystem
  • Einreichung des Projektantrag über das BONFOR eAntragsystem.

Schritt 2

Begutachtung & Entscheidung

  • ein internes Gutachten
  • Kommissionsberatung

Schritt 3

Projektdurchführung

  • pro Antragsperiode

Schritt 4

Evaluation & Projektpräsentation

  • Abschlussbericht zum Datum der Kontoschließung

Antragstellung & Fristen

Einreichung des Projektantrags auf Englisch mit Pflicht- und Zusatzdokumenten über das BONFOR eAntragsystem.

Projektantrag

Bitte verwenden Sie zur Beschreibung Ihres Projektvorhabens folgende Vorlage (in englische Sprache):

Please use the following document for your project proposal:

Benötigte Dokumente

Folgende Dokumente müssen Sie bei Ihrer Antragstellung beachten:

  • Projektantrag in englischer Sprache (s. Vorlage)

  • Einseitige Zusammenfassung des Forschungsvorhabens

  • Lebenslauf und wissenschaftlicher Werdegang des Antragstellers (mit Auflistung erzielter Drittmitteleinwerbungen)

  • Publikationsliste des Antragstellers/ der Antragstellerin der zurückliegenden 5 Jahre

  • Lebenslauf und wissenschaftlicher Werdegang des Stipendiaten/ der Stipendiatin (mit Examensnoten)

  • Stipendienbewilligung inkl. Nachweis des Stipendienzeitraums

  • Stellungnahme des externen Drittmittelgebers bezüglich des Auswahlverfahrens

  • Der externen Stipendienbewerbung zugrunde liegender Projektantrag

  • Nachweis über Einsatz des Stipendiaten/ der Stipendiatin gemäß den formalen GB1-Voraussetzungen

  • Unterzeichnete Verwendungsrichtlinien für BONFOR-Fördermittel

  • Erklärung BONFOR-Antragsteller
  • Weitere Anlagen

Nachweis über Einsatz gemäß den formalen GB1-Voraussetzungen: Der Einsatz des Stipendiaten/ der Stipendiatin muss den formalen Voraussetzungen des GB1-Merkblatts Hospitanten, Gastwissenschaftler, Gastärzte, Stipendiaten, Praktikanten entsprechen

(Download über UKB-Intranet: Kfm. Direktion –- Geschäftsbereich 1 Personalwesen -- Formulare und Informationen).

Fristen

Fördermittelanträge können zu jedem Zeitpunkt gestellt werden, müssen jedoch spätestens zur Antragsdeadline des jeweiligen Sitzungstermin über das BONFOR eAntragsystem eingereicht sein. 


Beratung

Avatar Racz

PD Dr. Ildiko Racz

Wissenschaftsmanagement - Koordination Interne Förderung

Venusberg-Campus 1

53127 Bonn

Avatar Schmitt

Dr. Dorothea Schmitt

Wissenschaftsmanagement - Koordination Interne Förderung

Venusberg-Campus 1

53127 Bonn

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