Förderinstrument 2 Typ B
NWG - Kooperationsprojekt
Etablierung von Nachwuchsgruppen: Kooperationsprojekt von zwei Nachwuchswissenschaftler*innen aus Klinik und theoretischem Institut
Ziel dieses Instruments ist die Stärkung der Forschung an Kliniken und Förderung von Interaktionen innerhalb der Fakultät. Das NWG - Kooperationsprojekt richtet sich an Förderungen von Kooperationsprojekten, die komplexe experimentelle Methoden verwenden und einen direkten klinischen Bezug aufweisen. Das Instrument dient zur Datengewinnung um extramurale Drittmittel zu erlangen. Die beiden Antragstellenden sollten die in dem Projekt gewonnenen Daten als „shared senior author“ veröffentlichen. Klare Definition der Aufgaben/Verantwortung beider Antragstellenden innerhalb des Kooperationsprojektes.
Für wen?
- Naturwissenschaftler*innen in der Postdoc-Phase
- Mediziner*innen mit Facharztabschluss oder bevorstehendem Abschluss
- BONFOR-Geförderte aus Instrument 1
- Exzellente, von extern an das UKB gewechselte Wissenschaftler*innen
Ausnahme
- Habilitierte Personen und Wissenschaftler*innen mit eigener extramuraler Drittmittelförderung kommen für diesen Förderarm nicht mehr in Frage
(Ausnahme: Doktorand*innen- und Postdoktorand*innenstipendien)
Voraussetzungen
Vorausgesetzte Qualifikation
- Promovierte1 Wissenschaftler*innen
- Ein*e antragstellende*r Partner*in muss klinisch tätig sein, die/der andere soll an einem theoretischen Institut beschäftigt sein.
- Mindestens 2 Jahre Postdoktoranden-Erfahrung bei Antragseinreichung
(maßgeblich ist das Datum der Promotionsurkunde)
- Obergrenze Jahre nach abgeschlossener Promotion/Postdoc-Jahre: Begrenzung auf in der Regel 4-6 Jahre nach Promotion, Ausnahmen sind möglich und werden individuell geprüft/entschieden. Elternzeiten werden berücksichtigt.
- Parallelförderung ausschließlich im zweiten Förderjahr möglich für BONFOR-Geförderte aus Förderinstrument 1A
1 Anmerkung: Überdurchschnittliche Promotion
Bei einer in Deutschland nicht anerkannten Promotion (im Ausland inkl. Berufsdoktorat erworbener Hochschulabschluss) kann ein Antrag trotz fehlender Promotion in begründeten Einzelfällen zugelassen werden, wenn der Nachweis promotionsäquivalenter Leistungen durch eine Publikation als Erstautor*in in einem qualitätsgesicherten Journal vorgewiesen werden kann und die*der Antragstellende den Anteil ihrer*seiner eigenständigen wissenschaftlichen Leistung daran nachvollziehbar darstellt (Auflistung derjenigen Ergebnisse der Publikation, die vom Antragstellenden generiert wurden und Bestätigung durch Unterschrift, dass sie*er diese Ergebnisse eigenhändig durchgeführt hat).
Vergabekriterien
Nachweise:
- Umfang der Vordaten und die Publikationslage der*des Antragstellenden sollten so sein, dass bei einem erfolgreichen Projektverlauf spätestens im zweiten Förderjahr ein extramuraler Drittmittelantrag gestellt werden kann.
- Mindestens zwei Originalarbeiten mit Erst- oder Letztautorenschaft in einer im Feld anerkannten englischsprachigen Fachzeitschrift („peer-reviewed“, davon mindestens eine aus der Postdoktorandenzeit); Vorgabe gilt für beide Antragstellende.
Vollzeitstelle2 am UKB
- Spätestens ab Antragsdeadline bis Laufzeitende der beantragten Förderdauer und mindestens 1 Jahr darüber hinaus.
2 Anmerkung: Vollzeitstelle
Bei familienbedingter Teilzeitbeschäftigung kann abweichende Regelung getroffen werden, hierzu bitte rechtzeitig vor Antragstellung Abklärung im BONFOR-Büro.
Fördermittel
Personalmittel
pro Förderjahr 100% Nichtwissenschaftliche Mitarbeiter*in oder 65% Doktorandenstelle (pauschalierter Betrag nach den aktuellen Personalmittelsätzen der DFG) oder SHK/ WHK (kein Postdoc, Vergütung und Beschäftigungsumfang gem. den SHK-/WHK-Richtlinien der Universität Bonn); geplante Personalart bitte vom Projekt her begründen.
Reise- und Publikationskosten
Die Beantragung von Fördermitteln zur Deckung von Reise- und Publikationskosten ist ausgeschlossen.
Sachmittel
Max. 15.000 € pro Jahr (inkl. Tierkosten und Computersoftware, Hardwareförderung und technische Geräte sind ausgeschlossen).
Core Facility-Leistungen
Max. 3.000 € pro Jahr (ausschließlich am UKB etablierte CF).
Förderdauer
Es können sowohl zunächst 12 als auch direkt 24 Fördermonate beantragt werden, sofern eine Gesamtförderdauer von 3 Jahren in den beiden Instrumenten 1 und 2 nicht überschritten wird (d.h. Wissenschaftler*innen können im Anschluss an eine 2-jährige Instr. 1-Förderung max. 1 Nachwuchsgruppenjahr beantragen).
Bei einer a priori bewilligten 24-monatigen Förderung ist keine Zwischenevaluation erforderlich.
Fortsetzungsförderung
Wurden zunächst nur 12 Fördermonate beantragt, kann zu einem der Sitzungstermine ein Fortsetzungsantrag für ein zweites Förderjahr eingereicht werden, vorausgesetzt die Gesamtförderdauer wird nicht überschritten.
Kombinationsmöglichkeiten und Nachfolgeförderung
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen.
Gesamtförderdauer in beiden Instrumenten (1A bzw. 1B und Instr. 2): max. 3 Jahre
Ärzte
Beantragung einer Nachwuchsgruppe parallel zu einem zweiten Gerok-Jahr (Instr. 1A).
Naturwissenschaftler
Beantragung einer Nachwuchsgruppe im Anschluss an eine 12-monatige 1B-Förderung anstelle eines 1B-Fortsetzungsjahrs.
Ablauf
Schritt 1
Projektantrag
- Kontaktaufnahme mit dem Koordinationsbüro
- Beratung durch das Team Interne Förderung
- Zugang zum BONFOR eAntragsystem
- Einreichung des Projektantrags über das BONFOR eAntragsystem
Schritt 2
Begutachtung & Entscheidung
Ein internes und ein externes Gutachten, Kommissionsberatung
Schritt 3
Projektdurchführung
12 oder 24 Monate
Schritt 4
Evaluation & Projektpräsentation
- Abschlussbericht zum Datum der Kontoschließung
- Dokumentation externer Anschlussfinanzierungen und erzielter Publikationen
- Präsentation des Forschungsprojektes auf dem BONFOR-Symposium
Antragstellung & Fristen
Einreichung des Projektantrags auf Englisch samt Pflicht- und Zusatzdokumenten über das BONFOR eAntrag-Portal.
Projektantrag
Bitte verwenden Sie zur Beschreibung Ihres Projektvorhabens (in englischer Sprache) folgende Vorlage:
Please use the following document for your project proposal:
Benötigte Dokumente
Folgende Dokumente müssen Sie bei Ihrer Antragstellung beachten:
-
Projektantrag in englischer Sprache (s. Vorlage)
-
Einseitige Zusammenfassung des Forschungsvorhabens
-
Lebenslauf und wissenschaftlicher Werdegang beider Antragstellenden (mit Examensnoten)
-
Promotionsurkunde
-
Publikationsliste
-
Originalarbeiten (mind. 2 gem. den vorgenannten Vergabekriterien und publiziert bis zur Antragsdeadline)
-
Erklärung zur aktuellen Arbeitsvertragsdauer1 (Mediziner*in: Facharztvertrag) und Arbeitsplatzzusage der Klinik-/Institutsdirektion (Textvorlage).
- Unterzeichnete Verwendungsrichtlinien für BONFOR-Fördermittel
- Erklärung BONFOR-Antragsteller
1 Falls Gesamt-Beschäftigungszeitraum (= beantragte Förderdauer zzgl. 1 Jahr Weiterbeschäftigung) arbeitsvertraglich unvollständig abgedeckt ist: Stellenverlängerungsantrag der Klinik-/Institutsdirektion für den Restzeitraum, ggf. unter dem Vorbehalt der BONFOR-Förderbewilligung: s. UKB-Intranet: Geschäftsbereich 1 - Recruiting - Antrag auf Durchführung einer Personalmaßnahme
- Zusage der Institutionsleitung für mind. 3-jährige Promotionsstelle (fallback bei negativer Zwischenevaluation)
- Betreuungszusage eines Hochschullehrers/einer Hochschullehrerin für den*die Doktorand*in
- Zusicherung dementsprechender Freistellung für das Forschungsprojekt
- Finanzierungszusage der Institutionsleitung für verbleibenden Stellenanteil
- Kooperationszusagen(n)
- Votum Ethikkommission
- Tierversuchsgenehmigung
- Weitere Anlagen
- Arbeitsplatzzusage
der zuständigen Kliniks-/Institutsdirektion oder Abteilungsleitung für die beantragte BONFOR-Förderdauer - Arbeitsvertrag
bzw. rechtsverbindlich gesicherte Weiterbeschäftigung für die beantragte Förderperiode sowie mind. 1 Jahr nach Förderende (ggf. erforderliche Arbeitsvertragsverlängerung kann beim GB1 vorbehaltlich der BONFOR-Förderbewilligung beantragt werden; Details hierzu bitte rechtzeitig und vor BONFOR-Antragseinreichung mit der BONFOR-Geschäftsstelle abklären). - Fallback-Option bei Doktorandenfinanzierung
BONFOR-Fördergelder können nur dann zur Doktorandenfinanzierung beantragt und bewilligt werden, wenn die Institutionen dem*der Doktorand*in bei der Einstellung direkt eine mind. 3-jährige Vertragslaufzeit ihrer Promotionsstelle rechtsverbindlich zusagen (fallback bei negativer Zwischenevaluation). - Betreuungszusage für Doktorand*in
Da im Regelfall der*die Nachwuchsgruppenleiter*in noch kein Promotionsrecht hat muss eine entsprechende Betreuungszusage eines Hochschullehrers*einer Hochschullehrerin dem Antrag beiliegen.
Fristen
Fördermittelanträge können zu jedem Zeitpunkt gestellt werden, müssen jedoch spätestens zur Antragsdeadline des jeweiligen Sitzungstermin über das BONFOR eAntragsystem eingereicht sein.
Beratung
PD Dr. Ildiko Racz
Wissenschaftsmanagement - Koordination Interne Förderung
Venusberg-Campus 1
53127 Bonn
Dr. Dorothea Schmitt
Wissenschaftsmanagement - Koordination Interne Förderung
Venusberg-Campus 1
53127 Bonn