Förderinstrument 8
Advanced Clinician Scientist - Antragstellung zur zeit nicht möglich
Förderung für Nachwuchswissenschaftler*innen aus der Medizin zur Verstetigung und Weiterentwicklung ihrer Forschungsrichtung - Advanced Clinician Scientist
Ziel dieses Instrumentes ist die Stärkung der klinischen Forschung nach der Facharztausbildung. Das ACS-Stipendium richtet sich an Mediziner*innen aus klinischen Institutionen und eröffnet ihnen die Möglichkeit, nach bzw. kurz vor ihrer Facharztausbildung ihre klinische Tätigkeit vollständig zu unterbrechen, um ausschließlich ihrer wissenschaftlichen Arbeit nachgehen zu können, z.B. um ihre Habilitation abzuschließen oder um die Einwerbung extramuraler Drittmittel auf den Weg zu bringen/zu initiieren. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für Ärzt*innen an Universitätskliniken (TV-Ä, Fortsetzung der Stufenentwicklung während des Förderzeitraums).
Für wen?
Mediziner*innen aus klinischen Institutionen mit Facharztabschluss oder kurz bevorstehender Facharztprüfung
Voraussetzungen
Vorausgesetzte Qualifikation
- Habilitation
- Habilitations-äquivalente Leistungen (gemäß Habilitationsordnung) oder realistische Erreichbarkeit der Habilitation in den nächsten 3 Jahren
Vergabekriterien
- Erfolgte positiv evaluierte Förderung durch die BONFOR-Instrumente 1 oder 2, bzw. äquivalente Förderprogramme.
- Nachweis eigener wissenschaftlicher Forschungstätigkeit, die durch Veröffentlichungen belegt ist.
- Als wissenschaftliche Voraussetzungen werden mindestens 10 unabhängig begutachtete Publikationen (Originalarbeiten, Case Reports, Reviews) gefordert, die in Zeitschriften publiziert sind, die in der gültigen Liste des SCI Journal Citation Reports oder in PubMed geführt werden.
- Bei mindestens 6 dieser Veröffentlichungen muss es sich um Originalarbeiten (definiert entweder als wissenschaftliche Arbeiten mit neu erhobenen Daten, oder neuen Analyseverfahren bzw. statistischen Erhebungen bestehender Daten, welche neue wissenschaftliche Erkenntnisse generieren) als Erstautor*in oder Letztautor*in handeln. Bei Vorliegen hochrangiger Publikationen kann diese Zahl auch unterschritten werden.
Fördermittel
Personalmittel
Finanzierung der eigenen Stelle, vergütet nach TV-Ä.
Core Facility-Leistungen
Max. 3.000 € pro Jahr (ausschließlich am UKB etablierte CF).
Sachmittel
Max. 15.000 € pro Jahr (inkl. Tierkosten und Computersoftware, Hardwareförderung und technische Geräte sind ausgeschlossen).
Reise- und Publikationskosten
Die Beantragung von Fördermitteln zur Deckung von Reise- und Publikationskosten ist ausgeschlossen.
Förderdauer
12 Monate mit flexibilisierte Laufzeit im zweiten Förderjahr
Förderjahr 1
12-monatige Freistellung für die Forschungstätigkeit zu 100%.
Förderjahr 2
Stellenstückelung jeweils zu 50% verteilt auf 2 Jahre oder erneut 100% Freistellung.
Fortsetzungsförderung
12-monatige Fortsetzung auf Antrag und nach positiver Zwischenevaluation des ersten Förderjahres.
Kombinationsmöglichkeiten und Nachfolgeförderung
Keine
Ablauf
Schritt 1
Projektantrag
- Einreichung des Projektantrag über das BONFOR eAntragsystem
Schritt 2
Begutachtung & Entscheidung
- ein internes und ein externes Gutachten
- Kommissionsberatung
Schritt 3
Projektdurchführung
- 12 Monate mit flexibilisierter Laufzeit im zweiten Förderjahr
Schritt 4
Evaluation & Projektpräsentation
- Abschlussbericht zum Datum der Kontoschließung
- Dokumentation externer Anschlussfinanzierungen und erzielter Publikationen
- Präsentation des Forschungsprojektes auf dem BONFOR-Symposium
Projektantrag
Bitte verwenden Sie zur Beschreibung Ihres Projektvorhabens folgende Vorlage:
Please use the following document for your project proposal:
Benötigte Dokumente
Folgende Dokumente müssen Sie bei Ihrer Antragstellung beachten:
-
Projektantrag (s. Vorlage)
-
Einseitige Zusammenfassung des Forschungsvorhabens
-
Lebenslauf und wissenschaftlicher Werdegang des*der Antragsteller*in (mit Examensnoten)
-
Promotionsurkunde
-
Facharztzeugnis oder Erklärung zur Erlangung des Facharztzeugnisses in den nächsten 12 Monaten
-
Habilitationsurkunde oder Darlegung, in welchem Zeitrahmen eine Habilitation oder Habilitations-äquivalente Leistung gemäß Habilitationsordnung zu erwarten sind
-
Publikationsliste des Antragstellers (Nachweis erster eigener Publikationen gem. den vorgenannten Vergabekriterien)
-
Ggf. Publikationsliste der betreuenden Arbeitsgruppe
- Unterzeichnete Verwendungsrichtlinien für BONFOR-Fördermittel
- Erklärung BONFOR-Antragsteller
- Kooperationszusagen(n)
- Votum Ethikkommission
- Tierversuchsgenehmigung
- Weitere Anlagen
Unterstützung des Forschungsprojekts durch die Leitung der Klinik bzw. des Instituts, dokumentiert durch:
- Betreuungszusage
von einem*einer Hochschullehrer*in der Medizinischen Fakultät Bonn oder Nachweis der Befähigung, die geplanten Arbeiten in der eigenen Arbeitsgruppe durchführen zu können (z.B. Nachweis von vorhandener Laborfläche, Infrastruktur und Personal). - Arbeitsplatzzusage
von der zuständigen Kliniks-/Institutsdirektion für die beantragte BONFOR-Förderdauer - Arbeitsvertrag1
Dieser Vertrag muss spätestens ab der Antragsdeadline bestehen und mind. 2 Jahre über den BONFOR-Förderzeitraum hinausgehen. Eine ggf. erforderliche Arbeitsvertragsverlängerung kann beim GB1 zunächst unter Vorbehalt der BONFOR-Förderbewilligung beantragt werden (Details bitte rechtzeitig und vor BONFOR-Antragseinreichung mit der BONFOR-Geschäftsstelle abklären). Bei 50% Gerok-Förderung verteilt auf 2 Jahre wird der in diesem Zeitraum klinikfinanzierte Stellenanteil auf die zweijährige Weiterbeschäftigung nach Förderende angerechnet. - Facharztzeugnis
oder Erklärung der zuständigen Klinik-/Institutsdirektion, dass das Facharztzeugnis in den nächsten 12 Monaten zu erwarten ist. - Erklärung zu klinischen Verpflichtungen
Klinikdirektor*in und Antragsteller*in müssen sich dazu verpflichten, dass der*die Stipendiat*in während des Förderzeitraums vollständig aus dem klinischen Betrieb ausscheidet und während dieser Zeit unter der Woche nicht an Nacht- oder Bereitschaftsdiensten in der Routineversorgung teilnimmt. Am Wochenende können Bereitschaftsdienste begrenzt auf monatlich maximal 2 Wochenend-Dienste erbracht werden. Sie dürfen keinen Anspruch auf Freizeitausgleich nach sich ziehen. Die Vergütung dieser Dienste und anderer unsteter Bezüge darf nicht zulasten des BONFOR-Kontos erfolgen.
1 Falls Gesamt-Beschäftigungszeitraum (= beantragte Förderdauer zzgl. 2 Jahre Weiterbeschäftigung) arbeitsvertraglich unvollständig abgedeckt ist: Stellenverlängerungsantrag der Klinik-/Institutsdirektion für den Restzeitraum, ggf. unter dem Vorbehalt der BONFOR-Förderbewilligung: s. UKB-Intranet: Kfm.Direktion - Geschäftsbereich 1 - Recruiting - Antrag auf Durchführung einer Personalmaßnahme (Hinweis: bei 50%-Gerokförderung verteilt auf 2 Jahre wird der in diesem Zeitraum klinikfinanzierte Stellenrestanteil auf die zweijährige Weiterbeschäftigung nach Förderende angerechnet).
Fristen
Fördermittelanträge können zu jedem Zeitpunkt gestellt werden, müssen jedoch spätestens zur Antragsdeadline des jeweiligen Sitzungstermin über das BONFOR eAntragsystem eingereicht sein.
Beratung
PD Dr. Ildiko Racz
Wissenschaftsmanagement - Koordination Interne Förderung
Venusberg-Campus 1
53127 Bonn
Dr. Dorothea Schmitt
Wissenschaftsmanagement - Koordination Interne Förderung
Venusberg-Campus 1
53127 Bonn