Universität Bonn

Medizinische Fakultät

Promotion

Promotion Dr. med. & Dr. med. dent.

Willkommen auf der Website zum Dr. med. & Dr. med. dent.-Promotionsverfahren. Hier finden Sie alle Informationen rund um die organisatorischen Themen Ihrer Promotion.

Aktuelle Hinweise

Sollten Sie Fragen rund um das Promotionsverfahren haben, werfen Sie bitte einen Blick in das Dokument „Q&A Promotion“. Sollte Ihre Frage nicht in dem Q&A auftauchen, schreiben Sie gerne eine E-Mail an Ihre jeweilige Ansprechpartnerin.

Vielen Dank!

Kalender
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Sitzungstermine

Die Sitzungstermine des Promotionsausschusses sowie die jeweiligen Fristen bzgl. Abgabe von Unterlagen lauten wie folgt:

Sitzungstermine                     Antragsfristen

       Dienstag, den 18.03.2025   -   Sonntag, den 09.03.2025

       Dienstag, den 01.04.2025   -   Sonntag, den 23.03.2025

       Dienstag, den 15.04.2025   -   Sonntag, den 06.04.2025

       Dienstag, den 29.04.2025   -   Sonntag, den 20.04.2025

       Dienstag, den 13.05.2025   -   Sonntag, den 04.05.2025

       Dienstag, den 27.05.2025   -   Sonntag, den 18.05.2025

       Dienstag, den 17.06.2025   -   Sonntag, den 08.06.2025

Übersicht zum Ablauf der Promotion

Ablauf der Promotion: Vor der Forschung, Qualifikationsphase und Prüfungsphase
© Dekanat

Ablauf der Promotion

Im Folgenden sind die wesentlichen Schritte zur Erlangung der Promotion aufgeführt. Als ersten Überblick empfehlen wir Ihnen jedoch zunächst die Promotionsordnung zu lesen und einen Blick in das Q&A-Verzeichnis zu werfen. Dieses bietet Ihnen hiflreiche Information zur Einschreibung, Beurlaubung sowie weiteren für Sie eventuell relevanten Themen.

Erste Promotionsordnung von 1994

Zweite Promotionsordnung von 2017

Dritte Promotionsordnung von 2021

Q&A-Verzeichnis zu verschiedenen Themen

Zulassungskriterien für BewerberInnen mit ausländischem Hochschulabschluss


Schritt 1: Antrag auf Zulassung zur Qualifikationsphase

Betreuungsvereinbarung

Um die Zulassung zur Qualifikationsphase beantragen zu können, müssen Sie die Vorlage der Betreuungsvereinbarung entsprechend ausfüllen und die auf der Checkliste genannten Unterlagen einreichen. Nachdem der Promotionsausschuss Ihrem Antrag stattgegeben hat, sind Sie offiziell zur Qualifikationsphase zugelassen.

Lehrveranstaltung

Für alle Promovierenden, die nicht an einem Promotionsprogramm, einem Promotionskolleg oder einem Graduiertenkolleg teilnehmen, ist der Besuch von einer Lehrveranstaltung verpflichtend.

Promotionsstudium

Nach Zulassung zur Qualifikationsphase kann die Einschreibung als Promotionsstudierende*r erfolgen. Für Promovierende mit abgeschlossenem Hochschulstudium ergibt sich die Einschreibungspflicht für ein zwei-semestriges Promotionsstudium nach § 67 Abs. 5 HG. In unserem Q&A können Sie anhand einer Grafik ablesen, ob Sie von der Einschreibungspflicht betroffen sind.


Schritt 2: Wahl der Dissertationsform

Hier finden Sie alle Vorlagen, Mustergliederungen und Informationen zu formalen Kriterien, die zur Abfassung der Dissertation notwendig sind. Sie haben die Wahl zwischen zwei verschiedenen Dissertationsformen, welche im Folgenden genauer erläutert werden.

Option 1: Monographie

In diesem Fall wird die Dissertation als Monographie verfasst. Im Folgenden finden Sie Hinweise und Vorlagen zur Anfertigung einer Monographie.

Option 2: Publikations-Dissertation

Im Gegensatz zur Monographie werden in dieser Dissertationsform bereits publizierte Arbeiten kurz und im Lichte des aktuellen Wissenstandes beschrieben. Hinweise und Vorlagen zur Anfertigung einer Publikations-Dissertation finden Sie im Folgenden.


Schritt 3: Antrag auf Zulassung zur Prüfungsphase

Nachdem Sie die Dissertation fertig gestellt haben und die Unterlagen vollständig im Dekanat eingereicht haben, wird nach Prüfung das Promotionsverfahren eröffnet. Sobald alle Gutachten vorliegen, wird die Dissertation dem Promotionsausschuss vorgelegt. Nach Genehmigung der Dissertation durch den Promotionsausschuss können die mündlichen Prüfungen abgelegt werden.

Die finale Publikationserlaubnis erhalten Sie nach Eingang der Prüfungsunterlagen. Wenn alle erforderlichen Unterlagen im Promotionsbüro vorliegen, dürfen Sie im Rahmen der nächsten Promotionsverleihung Ihre Urkunde entgegennehmen.

Sonstige Dokumente

Falls Sie Ihre Betreuungsvereinbarung verlängern, auflösen oder Ihre Doktormutter / Ihren Doktorvater wechseln möchten, so berücksichtigen Sie bitte die folgenden Dokumente.

Des Weiteren bitten wir Sie um Beachtung unserer Hinweise zum Datenschutz und der Umsetzung der DSGVO.

Promotionsverleihung

Sommersemester:   Samstag, den 3. Mai 2025 um 9:30 Uhr

Wintersemester:      vsl. Samstag, den 8. November 2025 um 9:30 Uhr

Elforgreiche Promovenden
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225

abgeschlossene Promotionen 2024

184

davon Dr. med.

41

davon Dr. med. dent.

144

davon Promovendinnen

Kontakt

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Janine Bernabei

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Ansprechpartnerin für Promotionsbüro - Promovierende A-N

Dekanat der Medizinischen Fakultät - Gebäude B 33 - Promotionsbüro

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53127 Bonn

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Aleksandra Surkova

Ansprechpartnerin für Promotionsbüro - Promovierende A-N

Dekanat der Medizinischen Fakultät - Gebäude B 33 - Promotionsbüro

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Martina Suhre

Ansprechpartnerin für Promotionsbüro - Promovierende O-Z

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53127 Bonn

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Tonia Alonso

Ansprechpartnerin für Promotionsbüro - Promovierende O-Z

Dekanat der Medizinischen Fakultät - Gebäude B 33 - Promotionsbüro

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53127 Bonn

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