Studienbeirat
Aufgaben
Der Studienbeirat übernimmt zwei elementare Aufgaben an der Medizinischen Fakultät:
- In Angelegenheiten der Lehre und des Studiums, insbesondere in Angelegenheiten der Studienreform und Evaluation von Studium und Lehre, sowie hinsichtlich des Erlasses oder der Änderung von Prüfungsordnungen, werden die Dekanin bzw. der Dekan und der Fakultätsrat vom Studienbeirat der Fakultät beraten.
- Prüfungsordnungen werden auf Vorschlag des Studienbeirats vom Fakultätsrat beschlossen. Falls der Fakultätsrat einem Vorschlag des Studienbeirats nicht folgen oder ohne einen Vorschlag entscheiden will, kann er, soweit die Entscheidung organisatorische Regelungen der Prüfungsordnung betrifft, mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Stimmen den Vorschlag ersetzen oder ohne einen Vorschlag entscheiden; betrifft der Entscheidungsgegenstand andere als organisatorische Regelungen, reicht die Mehrheit seiner Stimmen. Organisatorische Regelungen betreffen die Anzahl der Prüfungen und der Module sowie das Prüfungsverfahren.
Zusammensetzung
Der Studienbeirat besteht zur einen Hälfte aus der Studiendekanin als Vorsitzende bzw. dem Studiendekan als Vorsitzenden, mindestens je einem Mitglied mit Lehrverpflichtung aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie zur anderen Hälfte aus einer entsprechenden Anzahl von Studierenden.
Sofern es nach Maßgabe der Grundordnung der Universität und dieser Fakultätsordnung eine Gruppe der Doktoranden i.S.v. § 11 Abs. 1 S. 3 HG gibt, erhöht sich die Anzahl der Mitglieder des Studienbeirats um mindestens einen Doktoranden mit Lehrverpflichtung sowie um entsprechend viele Studierende. Bei Abstimmungen innerhalb des Studienbeirats verfügen alle Mitglieder einschließlich der bzw. des Vorsitzenden über je eine Stimme. Bei Stimmengleichheit liegt kein Vorschlag des Studienbeirats vor.
Wahl der Mitglieder
Der Fakultätsrat wählt die Mitglieder des Studienbeirats auf Vorschlag der jeweiligen Gruppen und unter Berücksichtigung einer geschlechterparitätischen Besetzung im Sinne von § 11c HG. Wiederwahl ist zulässig. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre, für Studierende und Doktoranden i.S.v. Abs. 3 S. 2 ein Jahr.
Mitglieder des Studienbeirats
Dem Studienbeirat steht als Prodekan für Studium und Lehre vor:
Prof. Dr. Bernd Pötzsch
Vertretung der Lehrenden
Hochschullehrer
- Prof. Dr. Valentin Stein
Akademische Mitarbeiter*innen
- Dr. Gregor Massoth
- PD Dr. Ernst-Heinrich Helfgen
- Dr. Silke Künzel
- Stefani Schönhardt
Vertretung der Studierenden
Studentische Vertreter*innen
- Clara Engel (Ersatzperson: Anna Lemke)
- Greta Balmer (Ersatzperson: Nora Schmandt)
- Karoline Klasbrummel (Ersatzperson: Anna Maurer)
- Janne Gövert (Ersatzperson: Elena Kirchhoff)
- Leonhard Kowalczyk (Ersatzperson: Berit Schulze Pellengahr)
- Maximilian Moll (Ersatzperson: Isabelle Christine Schulte-Herbrüggen)
58
Bibliotheken (zentral und dezentral) gibt es an der Universität Bonn
2,3 Mio
Bücher und Zeitschriften befinden sich in der zentralen Bibliothek
ca. 260
Tausend Ausleihen erfolgen pro Jahr in den Bibliotheken
Kontakt
Martin Päßler, M.A.
Referent Prüfungsausschuss Zahnmedizin