Universität Bonn

Medizinische Fakultät

Promotion

Promotion Dr. med. & Dr. med. dent.

Willkommen auf der Website zum Dr. med. & Dr. med. dent.-Promotionsverfahren. Hier finden Sie alle Informationen rund um die organisatorischen Themen Ihrer Promotion.

Aktuelle Hinweise

Zur Einreichung von Anträgen etc. nutzen Sie bitte den Briefkasten vor dem Dekanat. Sollten Sie Fragen rund um das Promotionsverfahren haben, werfen Sie bitte einen Blick in das Dokument „Q&A Promotion“ auf unserer Homepage. Sollte Ihre Frage nicht in dem Q&A auftauchen, schreiben Sie gerne eine E-Mail an Ihre jeweilige Ansprechpartnerin.

Vielen Dank!

Kalender
© Colourbox.de

Sitzungstermine

Die Sitzungstermine des Promotionsausschusses sowie die jeweiligen Fristen bzgl. Abgabe von Unterlagen lauten wie folgt:

Sitzungstermine                     Antragsfristen*

       Dienstag, den 26.11.2024   -   Sonntag, den 17.11.2024

       Dienstag, den 10.12.2024   -   Sonntag, den 01.12.2024

       Dienstag, den 17.12.2024   -   Sonntag, den 08.12.2024

       Dienstag, den 07.01.2025   -   Sonntag, den 15.12.2024

*Das Promotionsbüro ist zwischen dem 23.12.2024 und 05.01.2025 nicht erreichbar. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Fragen/Zur Einreichung von Unterlagen zur Einreichungsfrist im Januar*

       Dienstag, den 21.01.2025   -   Sonntag, den 12.01.2025

Übersicht zum Ablauf der Promotion

Ablauf der Promotion: Vor der Forschung, Qualifikationsphase und Prüfungsphase
© Dekanat

Ablauf der Promotion

Im Folgenden sind die wesentlichen Schritte zur Erlangung der Promotion aufgeführt. Als ersten Überblick empfehlen wir Ihnen jedoch zunächst die Promotionsordnung zu lesen und einen Blick in das Q&A-Verzeichnis zu werfen. Dieses bietet Ihnen hiflreiche Information zur Einschreibung, Beurlaubung sowie weiteren für Sie eventuell relevanten Themen.

Erste Promotionsordnung von 1994

Zweite Promotionsordnung von 2017

Dritte Promotionsordnung von 2021

Q&A-Verzeichnis zu verschiedenen Themen


Schritt 1: Antrag auf Zulassung zur Qualifikationsphase

Betreuungsvereinbarung

Für die Zulassung zur Qualifikationsphase wird zwingend eine Betreuungsvereinbarung benötigt, welche durch den Promotionsausschuss genehmigt werden muss.

Nach der Zulassung zur Qualifikationsphase

Nach Zulassung zur Qualifikationsphase erfolgt die Einschreibung als Promotionsstudierende*r. Nach § 67 Abs. 5 HG ergibt sich auch für Promovierende mit abgeschlossenem Hochschulstudium  die Einschreibungspflicht für ein Promotionsstudium.

Für alle Promovierende, deren Betreuungsvereinbarung nach dem 9. Oktober 2017 im Promotionsbüro eingereicht wurde, ist während der Qualifikationsphase der Besuch der Lehrveranstaltung „Wissenschaftliches Arbeiten“ verpflichtend.

Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich amtlich beglaubigte Kopien der Unterlagen annehmen können. (z.B. amtlich beglaubigte Kopie des 3. Staatsexamens zur Ausstellung der Promotionsbestätigung)


Schritt 2: Wahl der Dissertationsform

Hier finden Sie alle Vorlagen, Mustergliederungen und Informationen zu formalen Kriterien, die zur Abfassung der Dissertation notwendig sind. Sie haben die Wahl zwischen zwei verschiedenen Dissertationsformen, welche im Folgenden genauer erläutert werden.

Option 1: Inaugural-Dissertation

In diesem Fall wird die Dissertation als Monographie verfasst. Im Folgenden finden Sie Hinweise und Vorlagen zur Anfertigung einer Inaugural-Dissertation.

Option 2: Publikations-Dissertation

Im Gegensatz zur Inaugural-Dissertation werden in dieser Dissertationsform bereits publizierte Arbeiten kurz und im Lichte des aktuellen Wissenstandes beschrieben. Hinweise und Vorlagen zur Anfertigung einer Publikations-Dissertation finden Sie im Folgenden.


Schritt 3: Antrag auf Zulassung zur Prüfungsphase

Nachdem Sie die Dissertation fertig gestellt haben und die Unterlagen vollständig im Dekanat eingereicht haben, wird das Promotionsverfahren eröffnet. Sobald alle Gutachten vorliegen, wird die Dissertation dem Promotionsausschuss vorgelegt. Nach Genehmigung der Dissertation durch den Promotionsausschuss kann die Mündliche Prüfung abgelegt werden.

Die finale Druckerlaubnis erhalten Sie nach Eingang der Prüfungsunterlagen. Wenn alle erforderlichen Unterlagen im Promotionsbüro vorliegen, dürfen Sie im Rahmen der nächsten Promotionsverleihung Ihre Urkunde entgegennehmen.

Sonstige Dokumente

Falls Sie Ihre Betreuungsvereinbarung verlängern, auflösen oder Ihre Doktormutter / Ihren Doktorvater wechseln möchten, so berücksichtigen Sie bitte die folgenden Dokumente.

Des Weiteren bitten wir Sie um Beachtung unserer Hinweise zum Datenschutz und der Umsetzung der DSGVO.

Promotionsverleihung

Sommersemester:   Samstag, den 3. Mai 2025 um 9:30 Uhr

Wintersemester:      vsl. Samstag, den 8. November 2025 um 9:30 Uhr

Elforgreiche Promovenden
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206

abgeschlossene Promotionen 2023

183

davon Dr. med.

23

davon Dr. med. dent.

131

davon Promovendinnen

Kontakt

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Janine Bernabei

/

Ansprechtpartnerin für Promotionsbüro - Promovierende A-N

Dekanat der Medizinischen Fakultät - Gebäude B 33 - Promotionsbüro

Venusberg-Campus 1

53127 Bonn

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Aleksandra Surkova

Ansprechtpartnerin für Promotionsbüro - Promovierende A-N

Venusberg-Campus 1

Dekanat der Medizinischen Fakultät - Gebäude B 33 - PhD Promotionsbüro

53127 Bonn

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Martina Suhre

Ansprechtpartnerin für Promotionsbüro - Promovierende O-Z

Dekanat der Medizinischen Fakultät - Gebäude B 33 - Promotionsbüro

Venusberg-Campus 1

53127 Bonn

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