Besondere Umstände
Studierende, deren Umstände durch Schwangerschaft oder chronischen körperlichen und/oder psychischen Erkrankung im Studium beeinträchtigt sind, finden Beratung und Hilfestellung.
Schwangerschaft
Liebe Studentin,
wir beglückwünschen Sie zu Ihrer Schwangerschaft und möchten Ihnen im Folgenden einige wichtige Informationen zum Mutterschutz geben.
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG), zum 01.01.2018 neu geregelt, soll die Gesundheit der schwangeren und stillenden Frau und ihres (ungeborenen) Kindes schützen. Es gilt für Studentinnen ebenso wie für Beschäftigte und verpflichtet den Arbeitgeber und Ausbilder den Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind nicht gefährdet werden. Gleichzeitig soll für die Studentinnen - soweit möglich - die Ausbildung fortgeführt und Benachteiligungen entgegengewirkt werden.
Was ist im Falle einer Schwangerschaft zu tun?
Um für Sie als Studentin Ihren Ausbildungsplatz so zu gestalten, dass Sie und Ihr Kind nicht gefährdet werden, sollten Sie Ihre Schwangerschaft sowie den voraussichtlichen Entbindungstermin frühestmöglich mitteilen.Nach § 10 MuSchG ist eine studienplatz-/tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, in der Gefährdungen, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt ist oder sein kann, geprüft werden und ermittelt wird, ob und welche mutterschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen erforderlich sind.Im Studiendekanat wird Ihnen unter Vorlage Ihres Mutterpasses zusätzlich ein "Interner Mutterschutzpass für Studentinnen der Medizinischen Fakultät Bonn" ausgestellt. Dieser soll bei Veranstaltungen mit potentiellen Gefährdungen helfen, einen adäquaten Einsatz zu garantieren.
Betriebsärztlicher Dienst
Bei zusätzlichem Beratungsbedarf können Sie beim Betriebsärztlichen Dienst vorstellig werden.
Betriebsärztlicher Dienst
+49 228 287-19242
betriebsaerztlicherdienst(at)ukbonn.de
Der Betriebsärztliche Dienst kann Sie über mögliche Einsatzbereiche im Studium sowie potentielle Einschränkungen beraten und steht Ihnen während der gesamten Schwangerschaft beratend zur Verfügung (Hinweise für werdende Mütter). Bei Beratungsbedarf bringen Sie bitte den Impfausweis sowie ggf. vorhandene Ergebnisse serologischer Untersuchungen mit. Entsprechende Blutuntersuchungen können auch vom Betriebsarzt kostenfrei veranlasst werden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie in unserem Infoflyer, dem Merkblatt und unter folgenden Links:
Für wen ist die Beratung?
- Sind Sie längerfristig gesundheitlich beeinträchtigt, z. B. aufgrund einer chronischen oder psychischen Erkrankung (Morbus Crohn, Multiple Sklerose, Depression, PTBS, Autismus-Spektrum-Störung o. ä.) oder einer (Schwer-)Behinderung?
- Und fragen Sie sich, ob und wie Sie Studium und Gesundheit unter einen Hut bekommen?
- Oder gab es krankheitsbedingt bereits in der Vergangenheit erschwerende Auswirkungen bzw. Probleme und wüssten Sie gerne, welche Kompensationsmöglichkeiten es im Studium gibt?
- Benötigen Sie einen Nachteilsausgleich für Studien- und Prüfungsleistungen?