Wo finde ich was?
Wir haben für Sie sämtliche Schlagwörter zu Studium und Lehre zusammengestellt. Wenn Sie auf das Schlagwort klicken, erhalten Sie weiterführende Informationen hierzu.
Sollten Sie Themen vermissen, können Sie uns dieses gerne per Mail mitteilen. So können wir unser Angebot stetig erweitern.
In den Studiengängen Humanmedizin und Zahnmedizin (neue Studien- und Prüfungsordnung) können Sie sich bis eine Woche nach Beginn der Lehrveranstaltung ohne Angabe von Gründen von Lehrveranstaltungen abmelden. Danach ist eine Abmeldung nur aus triftigem Grund möglich.
Für die Abmeldung von einer Lehrveranstaltung können Sie dieses Formular verwenden. Für die Abmeldung aus triftigem Grund fügen Sie bitte einen schriftlichen (E-Mail genügt nicht) Nachweis bei.
Von Prüfungen können Sie sich nicht abmelden. Sie können wegen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit oder aus sonstigem triftigem Grund von der Prüfung zurücktreten (s. FAQs Prüfungsamt - Rücktritt).
Wenn Sie von der Lehrveranstaltung abgemeldet sind, sind Sie automatisch von der dazugehörigen Prüfung mit abgemeldet.
Für Prüfungen in den Studiengängen Humanmedizin, Zahnmedizin (neue Studien- und Prüfungsordnung) und Hebammenwissenschaft gilt folgendes: Wenn Sie krankheitsbedingt oder aus einem triftigen Grund nicht an einer Prüfung teilnehmen können, stellen Sie einen Antrag auf Prüfungsrücktritt.
Weitere Erläuterungen zum Prüfungsrücktritt finden Sie unter den FAQs auf der jeweiligen Seite des Prüfungsamtes unter Humanmedizin, Zahnmedizin und Hebammenwissenschaft.
Die Eröffnung des akademischen Jahres findet traditionell zum Wintersemester statt. Über Termine und genauen Ablauf informiert die Universität Bonn auf ihren Veranstaltungsseiten.
Das Universitätsfest ist eine zentrale Feier für Absolventinnen und Absolventen aller Fakultäten der Universität Bonn. Genauere Informationen zu den Abläufen, dem Veranstaltungsort und weiteren Teilnahmebedingungen finden Sie hier.
Sie können Ihr Praktisches Jahr sowohl am Universitätsklinikum Bonn (UKB) als auch in einem der Lehrkrankenhäuser des UKB absolvieren.
Alle Lehrkrankenhäuser des UBK finden Sie hier.
Neben der politischen Vertretung sind Beratung und Service Hauptaufgaben des AStA. Das Angebot erstreckt sich auf viele unterschiedliche Bereiche: BAföG-Beratung, Beratung für Studierende mit Kind, Sozial- und Rechtsberatung, Beratung für ausländische Studierende, Beratung im Queer‑Referat – beim AStA finden Studierende zu fast jedem Anliegen Rat und Hilfe.
AMBOSS ist ein digitales Nachschlagewerk für Studierende sowie Ärztinnen und Ärzte. Alle Humanmedizinstudierenden der Universität Bonn bekommen im Rahmen dieser Standard-Campuslizenz kostenlosen Zugang zu AMBOSS.
Für Prüfungen in den Studiengängen Human- und Zahnmedizin (neue Studien- und Prüfungsordnung) gilt folgendes: Wenn Sie eine Prüfung nicht bestehen oder von einer Prüfung zurücktreten, werden Sie automatisch zum nächsten Prüfungstermin (auch semesterübergreifend) angemeldet. Eine eigenständige Anmeldung durch Sie ist nicht erforderlich.
Unsere Mitarbeiter*innen sind für Sie da, wenn es um Fragen rund um die Lehre geht.
Unsere Mitarbeiter*innen sind für Sie da, wenn es um Fragen rund um Studium & Lehre geht.
Unsere Mitarbeiter*innen sind für Sie da, wenn es um Fragen rund um das Studium geht.
Hier finden Sie die Formulare für Anträge an das Prüfungsamt:
Die Approbationsordnungen (ÄApprO & ZApprO) für Human- und Zahnmediziner*innen sind Rechtsverordnungen, die die Zulassung zu den akademischen Heilberufen regeln.
Wenn Medizinstudierende zuvor bereits ein anderes Fach an einer Universität studiert haben, kann möglicherweise ein benoteter Leistungsnachweis für eine Anerkennung als Wahlfach I in Frage kommen, wenn ein Bezug zum Medizinstudium herstellbar ist.
Seit Oktober 2021 gibt es eine für Studierende kostenlose Campuslizenz für das arznei-telegramm®. Weitere Informationen finden Sie hier.
Für Prüfungen in den Studiengängen Humanmedizin, Zahnmedizin (neue Studien- und Prüfungsordnung) und Hebammenwissenschaft gilt folgendes: Wenn Sie krankheitsbedingt nicht an einer Prüfung teilnehmen können, stellen Sie einen Antrag auf Prüfungsrücktritt.
Für die Rücktrittserklärung verwenden Sie bitte folgendes Formular. Für die ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit verwenden Sie bitte dieses Formular.
Weitere Erläuterungen zum Prüfungsrücktritt finden Sie unter den FAQs auf der jeweiligen Seite des Prüfungsamtes unter Humanmedizin, Zahnmedizin und Hebammenwissenschaft.
Sie können Ihr Praktisches Jahr sowohl am Universitätsklinikum Bonn (UKB) als auch in einem der Lehrkrankenhäuser des UKB absolvieren.
Alle Lehrkrankenhäuser des UKB finden Sie hier.
Eine Veranstaltung gilt als ausgefallen, wenn die Dozentinnen und Dozenten mehr als 15 Minuten nach dem offiziellen Beginn nicht erschienen sind. Die Studierenden müssen dann nicht länger warten. Zur Dokumentation der Anwesenheit (bei anwesenheitspflichtigen Veranstaltungen) ist eine formlose Unterschriftensammlung als Nachweis ausreichend. Die Frist von 15 Minuten kann auch nicht durch eine Ankündigung verlängert werden (Mitteilung des Dozenten nach zehn Minuten Verspätung, dass ein Vertreter innerhalb der nächsten 15 Minuten erscheinen wird).
Informationen und Hilfen für ausländische Studierende bietet die Beratungs- und Anlaufstelle für internationale Studierende im Studiendekanat der Medizinischen Fakultät, Sprechzeiten nach Vereinbarung, Dr. Stephanie Alvino, Tel. 287-11534 oder per E-Mail.
Seit einigen Jahren gibt es eine Gleichstellung von deutschen und EU-Studierenden. Informationen und Hilfen für ausländische Studierende, einschließlich Sprachkurse, bietet das International Office der Universität Bonn an. Das Studiendekanat der medizinischen Fakultät informiert Sie über die Bewerbung und den Möglichkeiten eines Erasmus-Studiums.
Für Bewerbungen studentischer Aushilfen im Bereich Pflege ist die Pflegedirektion zuständig. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung direkt an das Studenten- und Praktikantenbüro der Pflegedirektion. Stellenangebote für studentische Hilfskräfte in anderen Bereichen finden Sie hier.
Von Bonn in die Welt. Sie planen einen Auslandsaufenthalt im Rahmen Ihres Studiums? Nutzen Sie das Informations- und Beratungsangebot des Erasmus-Büros im Studiendekanat der Medizinischen Fakultät.
An der medizinischen Fakultät wird der Studiengang Hebammenwissenschaft als Bachelor of Science angeboten.
Für die Bearbeitung von BAföG-Anträgen unserer Studierenden ist das Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerkes Bonn AöR zuständig. Hier erhalten Sie Auskunft darüber, ob es mit Blick auf Ihr Einkommen bzw. das Ihrer Eltern oder Ihres*Ihrer Ehepartner*in sinnvoll ist, einen Antrag auf Ausbildungsförderung zu stellen und welchen Betrag Sie ungefähr zu erwarten haben. Die Mitarbeiter*innen des Amtes für Ausbildungsförderung benötigen für ihre Beratung Auskünfte über die finanzielle Situation der Familie (zum Beispiel Einkommen, Anzahl der Kinder in der Ausbildung).
BASIS ist das zentrale Campus-Management-System der Universität Bonn. Sie finden dort das Vorlesungsverzeichnis der Universität und haben als Studierender die Möglichkeit etwa Veranstaltungen zu belegen, Ihren Notenspiegel einzusehen uvm. Darüber hinaus wird das System universitätsweit im Rahmen einer Vielzahl weiterer Prozesse genutzt.
Studierende, die aufgrund einer chronischen körperlichen und/oder psychischen Erkrankung im Studium beeinträchtigt sind, finden Beratung und Hilfestellung bei der Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.
Informationen zur Unterstützung seitens der Medizinischen Fakultät finden Sie hier.
Wir beraten Sie gerne in allen Abschnitten des Studiums.
Studieninteressierte können sich hier informieren.
Eingeschriebene Studierende finden die Informationen unter Ansprechpartner*innen & Kontakt.
Bescheinigungen für das BAföG-Amt Leistungsnachweise / Transcript of records, Empfehlungsschreiben oder sonstige Bescheinigungen können Sie hier beantragen.
Über den Bewerbungsguide der Universität Bonn werden die wichtigsten Bewerbungswege abgebildet.
Für andere spezielle Bewerbungsanliegen haben wir Ihnen Informationen hier zusammengestellt.
Der Betriebsärztliche Dienst leistet die arbeitsmedizinische Betreuung der Mitarbeiter*innen der Universität und des Universitätsklinikums Bonn. Dazu gehören auch Studierende, Schüler*innen, Auszubildende und Praktikant*innen.
Wer aus wichtigem Grund sein Studium unterbrechen will oder muss, kann beim Studierendensekretariat eine Beurlaubung beantragen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Der 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist kein Beurlaubungsgrund. Eine Promotion kann unter bestimmten Umständen ein Beurlaubungsgrund sein. Nähere Infos dazu erhalten Sie beim Medizinischen Dekanat (Promotionsbüro).
Sie sind während der Beurlaubung berechtigt, Wiederholungsprüfungen abzulegen. In den Studiengängen Human- und Zahnmedizin (neue Studien- und Prüfungsordnung) wird die automatische Prüfungsanmeldung nicht durch eine Beurlaubung unterbrochen.
Für Ihre Bewerbung müssen bestimmte Voraussetzung erfüllt sein. Welche das sind, haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Wenn Sie an der Universität Bonn einen Studiengang (Bachelor | Staatsexamen) studieren möchten und aus einem Nicht-EU/EWR-Land kommen, sind einige formelle Voraussetzungen zu erfüllen. Neben dem Nachweis von Deutschkenntnissen müssen Sie ein Bewerbungsformular ausfüllen und Unterlagen im Studierendensekretariat der Universität Bonn einreichen.
Bei Problemen hilft Ihnen auch das Team Internationale Studierende weiter (+49 228 / 73-4464 o. 4491, intstud@verwaltung.uni-bonn.de)
An der medizinischen Fakultät der Universität Bonn bieten wir Ihnen verschiedene Studiengänge mit unterschiedlichen Bewerbungsverfahren an. Informieren Sie sich hier.
Mit dem Bewerbungsguide der Universität Bonnwerden Sie Schritt für Schritt zum passenden Bewerbungsverfahren geleitet.
Die Universitäts- und Landesbibliothek Bonn hat eine Zweigstelle (Abteilungsbibliothek für Medizin, Naturwissenschaften & Landbau - MNL) in der Friedrich-Hirzebruch-Allee 4 (ehemals Nußallee 15a).
Alle Informationen zu Öffnungszeiten, Platzangebot, Reservierungsmöglichkeiten, Ausleihe etc. finden Sie auf der Website des ULB.
Blockpraktika sind Veranstaltungen von ein- bis sechswöchiger Dauer zur Differentialdiagnostik und -therapie der wichtigsten Krankheitsbilder unter Bedingungen des klinischen und ambulanten medizinischen Alltags (siehe ÄApprO 2002, § 2 Unterrichtsveranstaltungen, (3)).
An der medizinischen Fakultät der Universität Bonn werden die Blockpraktika ab dem 3. Klinischen Semester angeboten.
Im Rahmen des Kooperationsprogramms Bonn-Siegen werden zweimal jährlich in der vorlesungsfreien Zeit Blockpraktika in ausgewählten Fächern an den vier Siegener Lehrkrankenhäusern angeboten.
Das Biomedizinische Zentrum I (BMZ I) hat die Gebäudenummer A13 und befindet sich in der Nähe der Bushaltestelle Nord und des Parkhaus Nord. Im BMZ I befinden sich zwei Hörsäle, die primär für Lehrveranstaltungen vorgesehen sind. Weitere Informationen finden Sie hier.
Studierende, die aufgrund einer chronischen körperlichen und/oder psychischen Erkrankung im Studium beeinträchtigt sind, finden Beratung und Hilfestellung bei der Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.
Informationen zur Unterstützung seitens der Medizinischen Fakultät finden Sie hier.
Die Datenschutzerklärung der Universität Bonn enthält den Umgang mit der Verarbeitung von Informationen und Daten. Dazu gehören vor allem personenbezogene Daten wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse, IP-Adresse.
Wir bieten Ihnen didaktische Trainings an, um die Qualität in Studium und Lehre nachhaltig zu verbessern. Die Workshops richten sich an interessierte Dozierende sowie Studierende, die in der medizinischen Lehre tätig sind.
Weitere Informationen sowie das aktuelle Programm auf der DoT.Med-Seite.
Die gleichzeitige Einschreibung für mehrere zulassungsbeschränkte Studiengänge ist nur dann möglich, wenn dies für einen berufsqualifizierenden Abschluss zwingend erforderlich ist. Bewerbungen sind an das Studentensekretariat zu richten. Dies kann auch Informationen über mögliche Kombinationen geben.
Wir bieten ihnen didaktische Trainings an, um die Qualität in Studium und Lehre nachhaltig zu verbessern. Die Workshops richten sich an interessierte Dozierende sowie Studierende, die in der medizinischen Lehre tätig sind.
Weitere Informationen sowie das aktuelle Programm auf der DoT.Med-Seite.
Nach erfolgreichem Absolvieren des Praktischen Jahrs wird der dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (Abschlussexamen) ablegt.
Weitere Informationen (Termine, Antrag auf Zulassung) finden Sie auf der Website des Praktischen Jahrs.
eCampus ist die Lernplattform der Universität Bonn. Hier finden Studierende und Lehrende sämtliche Informationen bezüglich Lehrveranstaltungen, Einrichtungen und vieles mehr. Für die Anmeldung ist eine ID der Universität Bonn erforderlich. Studierende erhalten diese nach erfolgreicher Einschreibung, Lehrende beantragen eine ID beim HRZ der Uni Bonn.
Zu Beginn des Studiums führt Ihr erster Weg zum Studierendensekretariat der Universität Bonn, denn dort werden Sie eingeschrieben. Wenn Sie sich für ein zulassungsbeschränktes Studienfach beworben und einen Platz erhalten haben, finden Sie Ihre Einschreibungsfrist im Zulassungsbescheid.
Informationen zur Einschreibung finden Sie auf der Seite der Universität Bonn.
Empfehlungsschreiben und Studienbescheinigungen für Auslandsfamulaturen, Auslandstertiale des PJ, für das Ausländeramt u.ä. stellt das Büro für Studienangelegenheiten - Student Affairs Office aus. Das Physikumszeugnis ist in Original und Kopie im Büro für studentische Angelegenheiten vorzulegen oder als PDF-Datei per Email an Student.Office@ukbonn.de zu senden.
Schriftliche Prüfungen können an der Medizinischen Fakultät als elektronische Prüfungen angeboten werden. Sie finden entweder als Präsenzprüfungen statt und werden in Zusammenarbeit mit dem HRZ organisiert oder können - je nach entsprechender Regelungen in der Prüfungsordnung - als Online-Klausuren angeboten werden. Die Online-Klausuren werden auch in Zusammenarbeit mit dem HRZ organisiert.
Für die Zulassung zum 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wird der Nachweis über die Ableistung eines Erste-Hilfe-Kurses benötigt. Sie werden vom DRK, Malteser-Hilfsdienst u.ä. angeboten. Der Erste-Hilfe-Kurs kann vor dem Studium oder während des vorklinischen Studienabschnittes absolviert werden, wobei er höchstens drei Jahre vor dem 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung abgelegt worden sein darf.
Frühestens nach vier Semestern kann der erste Abschnitt der ärztlichen Prüfung (M1) – auch Physikum genannt – abgelegt werden. Dieser besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Prüfungsteil.
Weitere Informationen (Termine, Antrag auf Zulassung) finden Sie auf der Website der Vorklinik Humanmedizin.
Wenn Sie eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, müssen Sie einige Dinge beachten, die für Ihre Bewerbung und Ihr zukünftiges Studium wichtig sind. Wir zeigen Ihnen, welche Aspekte Sie beachten müssen.
Für die Medizinische Fakultät werden verschiedene Bereiche der akademischen Ausbildung evaluiert.
Die Lehrveranstaltungen der Medizinischen Fakultät werden seit Anfang der 1990er Jahre evaluiert. Die Evaluationsergebnisse werden regelmäßig ausgewertet und an die Lehrverantwortlichen zurückgemeldet. Mittlerweile wird die Befragung online durch das Zentrum für Evaluation und Methoden (ZEM) durchgeführt.
Neben den Lehrveranstaltungen werden auch die Tertiale im Praktischen Jahr am UKB und den externen Lehrkrankenhäusern evaluiert. Auch hierbei unterstützt das ZEM.
Hier geht es zum Portal der Evaluation.
Für die Facharztausbildung, auch ausländischer Bewerber, ist die Ärztekammer Nordrhein in Düsseldorf zuständig. Die Anerkennung ausländischer Approbationen erfolgt durch die Bezirksregierung Köln. Wichtig bei der Bewerbung ausländischer Ärzte ist, dass sie neben ausreichenden Sprachkenntnissen auch einen Finanzierungsnachweis für die Zeit des Aufenthalts in Deutschland erbringen. Bewerbungen für eine Facharztausbildung sind an die entsprechende Klinik zu richten. Die Adressen sind auf der Internetseite des Universitätsklinikums Bonn abzurufbar.
Eine Fachschaft setzt sich zusammen aus den eingeschriebenen Studierenden eines bestimmten Faches. Diese wählen einmal pro Jahr die Fachschaftsvertretung (FSV) und – je nach Größe der Fachschaft direkt oder indirekt über die FSV – den Fachschaftsrat. Er wird zumeist vereinfacht als Fachschaft bezeichnet und vertritt die Interessen der Studierenden des Faches nach außen und innen. Seine Mitglieder vermitteln zwischen Studierenden und Institutsleitung, arbeiten aber auch häufig in Gremien mit, in denen eine studentische Mitwirkung vorgesehen ist. Dazu gehören zum Beispiel die Vorstände und Studienkommissionen der Institute, in denen unter anderem über Konzeption und Weiterentwicklung von Studiengängen beraten und entschieden wird, aber auch Prüfungsausschüsse, in denen Fragen zur Anwendung der Studien- und Prüfungsordnungen diskutiert und Detailregelungen beschlossen werden.
Als zertifizierte familiengerechte Hochschule hat die Universität Bonn aktiv Strukturen zur Vereinbarkeit von Familie, Studium und Beruf geschaffen. Einen Überblick über die zahlreichen Unterstützungsangebote der Universität finden Sie hier.
Auch seitens der Medizinischen Fakultät legen wir Wert darauf, dass Ihnen durch Schwangerschaft, Kinderbetreuung oder auch Angehörigenpflege möglichst wenige Nachteile für Ihr Studium entstehen und möchten wir Sie so gut wie möglich bei der Fortführung Ihres Studiums unterstützen. Infos und Ansprechpersonen finden Sie hier.
Bewerbungen für Famulaturplätze sind an den jeweiligen Instituts- oder Klinikleiter zu richten, s. www.ukbonn.de. Für die Anerkennung, auch von Auslandsfamulaturen, ist das Landesprüfungsamt (LPA) zuständig. Genauere Informationen zum Ablauf und zur Dauer sind über das LPA erhältlich. Studienbescheinigungen und Transcripts of Records, wie sie für Auslandsfamulaturen oft benötigt werden, sind im Büro für studentische Angelegenheiten des Studiendekanats erhältlich. Die Formblätter für die Bescheinigung von Famulaturen finden Sie hier.
Viele Fragen werden rund um das Thema Prüfungen gestellt. Auf der Seiten des Prüfungsamtes für Humanmedizin, Zahnmedizin und Hebammenwissenschaft haben wir eine Liste mit wiederkehrenden Fragen und Antworten eingestellt.
Hier finden Sie die Formulare für Anträge an das Prüfungsamt:
Informationen über Veranstaltungen sind auf den Internetseiten der einzelnen Kliniken und Institute.
Fortbildungen für das PJ, soweit diese von den Kliniken und Institute weitergegben werden, finden Sie auf der Seite PJ-Fortbildungen.
Gasthörer*innen können auf Antrag zur Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen zugelassen werden. Gasthörer*innen werden nicht eingeschrieben. Ihre Registrierung wird daher auch nicht zu den Einschreibungsfristen vorgenommen, sondern etwa Anfang bis Ende Oktober für das WS, bzw. Anfang bis Ende April für das SS. Gasthörer*innen sind nicht berechtigt, Leistungsnachweise zu erwerben und Prüfungen abzulegen. Die Bewerbung für Gasthörerschaft ist an das Studierendensekretariat zu richten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Gleichstellungsbüro setzt sich für mehr Geschlechtergerechtigkeit ein und berät und unterstützt in Fällen von Diskriminierung sowie bei sexueller Belästigung.
siehe relative Bestehensgrenze
Der weiterbildende Masterstudiengang Global Health Risk Management & Hygiene Policies wird von der Universität Bonn in Kooperation mit dem Institut für Umwelt und menschliche Sicherheit (EHS) an der Universität der Vereinten Nationen (UNU) angeboten und orientiert sich weitgehend an den Zielen der UN für nachhaltige Entwicklung. Weitere Informationen zum Studiengang finden Sie hier.
An der Medizinischen Fakultät gibt es verschiedene Kommissionen und Gremien, die sich zumeist mit speziellen Themen befassen und Entscheidungen des Dekanats sowie des Fakultätsrats vorbereiten.
Studierende, die an einer anderen deutschen Hochschule immatrikuliert sind und sich erfolgreich auf einen PJ-Platz an der Medizinischen Fakultät beworben haben, müssen sich nicht verpflichtend als Zweithörer/in an der Universität Bonn immatrikulieren. Sie bleiben an ihrer Heimatuniversität als Ersthörer/in immatrikuliert und weisen im PJ-Büro diesen Status zu Tertial-Beginn nach.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Studierende, die aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung oder auf Grund mutterschutzrechtlicher Bestimmungen an der Ableistung einer Prüfung oder Erbringung von Studienleistungen in der vorgesehenen Weise gehindert sind, können sich für einen Nachteilsausgleich an das Prüfungsamt wenden.
Viele Fragen werden rund um das Thema Prüfungen gestellt. Auf der den Seiten des Prüfungsamtes für Humanmedizin, Zahnmedizin und Hebammenwissenschaft haben wir eine Liste mit wiederkehrenden Fragen und Antworten eingestellt.
Der Studiengang Hebammenwissenschaft wird an der Medizinischen Fakultät als dualer Studiengang angeboten, der die Doppelqualifikation als staatlich anerkannte Hebamme und den Bachelorabschluss (B. Sc.) ermöglicht.
Über die Serviceplattform Hochschulstart bewerben Sie sich für einen Studienplatz der Staatsexamensstudiengänge Human- oder Zahnmedizin. Hochschulstart koordiniert das Vergabeverfahren hierfür.
Wer als Ortswechsler*in von einer anderen deutschen oder europäischen Hochschule oder als Quereinsteiger*in in ein höheres Fachsemester des Medizinstudiums an der Universität Bonn einsteigen möchte, bewirbt sich online beim Studierendensekretariat der Universität Bonn. Zum Sommersemester ist eine solche Bewerbung bis zum 15. März für ein 2. oder 4. Fachsemester, zum Wintersemester bis zum 15. September für ein 3. Fachsemester Vorklinik möglich. Zu beachten ist allerdings, dass die Erfolgschancen angesichts der äußerst geringen Zahl der freiwerdenden Studienplätze und einer Vielzahl von Bewerbungen erfahrungsgemäß außerordentlich gering sind.
Alle Informationen zum Hochschulwechsel finden Sie auf den Seiten der Universität Bonn.
Neben der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung spielen vor allem das Ergebnis des TMS (Test für medizinische Studiengänge) und abgeschlossene Berufsausbildungen bei der Studienplatzvergabe in den Fächern Human- und Zahnmedizin durch die Universität Bonn eine Rolle. Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Bewerbung & Zulassung.
Wer als Ortswechsler*in von einer anderen deutschen oder europäischen Hochschule oder als Quereinsteiger*in in ein höheres Fachsemester des Medizinstudiums an der Universität Bonn einsteigen möchte, bewirbt sich online beim Studierendensekretariat der Universität Bonn. Zum Sommersemester ist eine solche Bewerbung bis zum 15. März für ein 2. oder 4. Fachsemester, zum Wintersemester bis zum 15. September für ein 3. Fachsemester Vorklinik möglich. Zu beachten ist allerdings, dass die Erfolgschancen angesichts der äußerst geringen Zahl der freiwerdenden Studienplätze und einer Vielzahl von Bewerbungen erfahrungsgemäß außerordentlich gering sind.
Alle Informationen zum Hochschulwechsel finden Sie auf den Seiten der Universität Bonn.
Die Hörsäle auf dem Gelände des UKB finden Sie im Lageplan. Das Studiendekanat verwaltet nur die Hörsäle im Lehrgebäude und im BMZ I.
Die Humanmedizin vermittelt Grundlagenwissen über Körperfunktionen und Krankheiten des Menschen. Im Mittelpunkt des Studiums stehen der Erwerb von Fertigkeiten für das ärztliche Handeln und die Aneignung von Fähigkeiten in der Diagnostik sowie der Therapie von Krankheiten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation. Weitere Informationen zum Studiengang finden Sie hier.
ILIAS ist eine leistungsfähige Lernplattform (Learning Management System), die die Universität Bonn nutzt, um mit den integrierten Werkzeugen individuelle Lernszenarien und Trainings umzusetzen. Die Lernplattform der Universität Bonn heißt eCampus.
Für alle Personen, die in Einrichtungen des Gesundheitswesens tätig sind, gilt gem. Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine Impfpflicht sowohl für Covid-19 als auch für Masern. Dies schließt auch alle Studierende der Medizinischen Fakultät ein, die in diesen Einrichtungen zum Zwecke der Ausbildung tätig sind (Human- und Zahnmedizin sowie Masterstudiengänge). Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Welcome to Bonn! All Incoming Erasmus students in the field of Medicine (0912) can find further information about application procedures, semester dates, subjects, ECTS ecc. here: Erasmus Incoming Student Mobility
Alle am Erasmus-Programm interessierten Studierenden der Humanmedizin sind zur alljährlichen Erasmus Informationsveranstaltung im November herzlich eingeladen. Der Termin wird im Spätsommer hier bekannt gegeben.
Als zentrale Einrichtung der Länder unterstützt das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) die Landesprüfungsämter bei der Durchführung der bundeseinheitlichen schriftlichen Prüfungen nach den Approbationsordnungen für Ärzte und Apotheker sowie nach dem jeweiligen Landesprüfungsamt. Dort melden sich Studierende zur Prüfung an, von dort erhalten sie die Ladung zur Prüfung und nach der Prüfung den Prüfungsbescheid. Zur einheitlichen und damit die Chancengleichheit wahrenden Durchführung der bundeseinheitlichen Examina arbeiten Landesprüfungsämter und IMPP eng zusammen.
Beratungs- und Informationsangebote für internationale Studierende, sowie Erasmus-Studierende an der Medizinischen Fakultät der Universität Bonn finden Sie hier.
Das Hochschulrechenzentrum (HRZ) der Universität Bonn betreibt die informationstechnologischen Dienste für Forschung, Lehre und Studium, die zentral organisiert werden müssen, und stellt als Dienstleister in der Universität Bonn sein Fachwissen auf dem Gebiet der Informationstechnologie (IT) zur Verfügung.
Als zertifizierte familiengerechte Hochschule hat die Universität Bonn aktiv Strukturen zur Vereinbarkeit von Familie, Studium und Beruf geschaffen. Einen Überblick über die zahlreichen Unterstützungsangebote der Universität finden Sie hier.
Auch seitens der Medizinischen Fakultät legen wir Wert darauf, dass Ihnen durch Schwangerschaft und Kinderbetreuung möglichst wenige Nachteile für Ihr Studium entstehen und möchten wir Sie so gut wie möglich bei der Fortführung Ihres Studiums unterstützen. Infos und Ansprechpersonen finden Sie hier.
Die Klausureinsicht wird als Kulanzregelung über die Fachbereiche gewährt, ohne dass diese dazu verpflichtet sind. Wenn Sie Einsicht in Ihre Klausur wünschen, wenden Sie sich bitte zunächst an die Lehrenden.
Wenn Sie darüber hinaus Einsicht in Ihre Prüfungsunterlagen wünschen, stellen Sie schriftlich (eine E-Mail genügt nicht) einen Antrag auf Akteneinsicht beim Prüfungsamt.
Wenn Sie mit der Bewertung einer Prüfung nicht einverstanden sind, da die Bewertung inhaltlich falsch ist oder Verfahrensfehler verletzt wurden, können Sie beim Prüfungsamt schriftlich (eine E-Mail genügt nicht) Widerspruch einlegen. Der Prüfungsausschuss entscheidet dann, ob eine Besserbewertung oder Wiederholung der Prüfung erfolgen muss.
Studierende, die an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind und Leistungsnachweise an unserer Fakultät erbringen wollen ("Kleine Zweithörer"), müssen sich bei der Universität Bonn anmelden und eine Einschreibegebühr entrichten. Infos dazu und die Formulare finden Sie hier.
Im Rahmen des Kooperationsprogramms Bonn-Siegen kooperiert die Medizinische Fakultät mit der Lebenswissenschaftlichen Fakultät der Universität Siegen sowie vier Lehrkrankenhäusern in Siegen. Im vorklinischen Studienabschnitt werden einige Lehrveranstaltungen als Wahlfach I angeboten. Im klinischen Studienabschnitt finden zweimal jährlich Ferienblockpraktika in ausgewählten Fächern an den Siegener Lehrkrankenhäusern statt. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des Kooperationsprogramms Bonn-Siegen.
Zudem gibt es Forschungsverbünde an der Medizinischen Fakultät. Einen Überblick hierüber finden Sie hier.
Vor Studienbeginn oder während des vorklinischen Studienabschnittes ist ein dreimonatiger (90-tägiger) Krankenpflegedienst abzuleisten. Der Nachweis darüber ist bei der Meldung zur Ärztlichen Vorprüfung zu führen. Die Formulare für die Bescheinigung finden Sie hier. Informationen zur Bewerbung für ein Krankenpflegepraktikum am Universitätsklinikum Bonn (UKB) finden Sie hier.
Anfahrt und Lageplan der Universität Bonn und des Uniklinikums Bonn.
Zu den Aufgaben des LPA gehören unter anderem die Organisation der medizinischen, psychotherapeutischen und pharmazeutischen Staatsexamen sowie die Anrechnung und Anerkennung von im Inland und Ausland erbrachten Studienleistungen.
Lateinkenntnisse werden für das Medizinstudium nicht vorausgesetzt. Die Teilnahme an einem Kursus der Medizinischen Terminologie im Anfang des Studiums ist auch für Studierende mit Lateinkenntnissen obligatorisch.
Das Lehrgebäude (Gebäudenummer A10) befindet sich in der Nähe der Bushaltestelle Uniklinikum Nord und des Parkhauses Nord. Informationen zum Lehrgebäude finden Sie hier.
Sie können Ihr Praktisches Jahr sowohl am Universitätsklinikum Bonn als auch in einem der Lehrkrankenhäuser des UKB absolvieren. Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Institut für Hausarztmedizin informiert über die Lehrpraxen der Universität Bonn.
Alle Lehrveranstaltungen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis der Universität Bonn.
Leistungsnachweise und Studienbescheinigungen für Auslandsaufenthalte, Ausländerbehörden und das BaföG-Amt werden im Büro für Studienangelegenheiten - Student Affairs Office ausgestellt. Der aktuelle Studienausweis, Prüfungszeugnisse und die Scheine seit der letzten abgelegten Prüfung sind in Original und Kopie vorzulegen.
eCampus ist die Lernplattform der Universität Bonn. Hier finden Studierende und Lehrende sämtliche Informationen bezüglich Lehrveranstaltungen, Einrichtungen und vieles mehr. Für die Anmeldung ist eine ID der Universität Bonn erforderlich. Studierende erhalten diese nach erfolgreicher Einschreibung, Lehrende beantragen eine ID beim HRZ der Universität Bonn.
Das Life & Brain hat die Gebäudenummer C76 und befindet sich in der Nähe der Bushaltestelle Uniklinikum Süd und des Parkhaus Süd. Im Life & Brain befinden sich zwei Seminarräume, die primär für Lehrveranstaltungen vorgesehen sind. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Leistungsorientierte Mittelvergabe (abgekürzt: LOMV oder LOM) soll zum einen die Pflichtlehre finanziell gewährleisten und zum anderen die Qualität der akademischen Lehre an der Medizinischen Fakultät stärken und mit finanziellen Anreizen Verbesserungen in der Lehre initiieren oder unterstützen.
Weitere Informationen auf dem Portal der LOM.
Frühestens nach vier Semestern kann der erste Abschnitt der ärztlichen Prüfung (M1) – auch Physikum genannt – abgelegt werden. Dieser besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Prüfungsteil.
Weitere Informationen (Termine, Antrag auf Zulassung) finden Sie auf der Website der Vorklinik Humanmedizin.
Zu den Aufgaben des LPA gehören unter anderem die Organisation der medizinischen, psychotherapeutischen und pharmazeutischen Staatsexamen sowie die Anrechnung und Anerkennung von im Inland und Ausland erbrachten Studienleistungen.
In der Regel kann nach 10 Semestern der zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M2) abgelegt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Nach erfolgreichem Absolvieren des Praktischen Jahrs wird der dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (Abschlussexamen) ablegt.
Weitere Informationen (Termine, Antrag auf Zulassung) finden Sie auf der Website des Praktischen Jahrs.
Die Studiengänge Global Health Risk Management & Hygiene Policy, Medical Immunosciences and Infection und Neurosciences werden als Master of Science (M.Sc.) angeboten.
Der Studiengang Medical Immunosciences and Infection befasst sich aus medizinischer Perspektive mit immunologischen Themen. Das Hauptziel des forschungsorientierten, internationalen Studiengangs ist die Ausbildung für eine zukünftige Karriere in der medizinischen Forschung.
Weitere Informationen zum Studiengang finden Sie hier.
Wir bieten Ihnen didaktische Trainings an, um die Qualität in Studium und Lehre nachhaltig zu verbessern. Die Workshops richten sich an interessierte Dozierende sowie Studierende, die in der medizinischen Lehre tätig sind.
Weitere Informationen sowie das aktuelle Programm auf der DoT.Med-Seite.
Das Mentorenprogramm der Vorklinik wurde von Studierenden der Medizin und Zahnmedizin organisiert, um den Studienanfängern (vorklinische Semester) einen Einblick in den klinischen Studienabschnitt zu geben und sie bei den Vorbereitungen aufs Physikum zu unterstützen.
E-Mail-Adresse: mentorenprogramm@uni-bonn.de
38.000 Studierende, 6.500 Beschäftigte der Universität und ca. 5.500 Beschäftigte des Universitätsklinikums Bonn müssen (fast) jeden Tag zur Arbeit und zum Studium kommen. Mobilität ist da ein großes Thema! Über viele verschiedene Verkehrswege sind wir bestens mit der Region vernetzt.
Das Mutterschutzgesetz gilt auch für Studentinnen. Es stellt sicher, dass für Studierende während der Schwangerschaft und Stillzeit keine Nachteile im Studium entstehen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Anmeldung für Spätimmatrikulierte
Falls Sie später zum Medizinstudium zugelassen werden, erhalten Sie weitere Informationen zum Stundenplan und zur Planungsgruppeneinteilung bei
Dr. Martin Breitbach Studiengangskoordination Vorklinik Tel. 0228-73 2476 (Sprechzeiten Mo-Fr 9:30-16 Uhr, Lehrgebäude der Vorklinik, Nussallee 10).
Studierende, die aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung oder auf Grund mutterschutzrechtlicher Bestimmungen an der Ableistung einer Prüfung oder Erbringung von Studienleistungen in der vorgesehenen Weise gehindert sind, können beim Prüfungsamt einen Nachteilsausgleich beantragen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
"Die Lernzielkataloge NKLM (Nationaler Kompetenzbasierter Lernzielkatalog Medizin) und NKLZ (Nationaler Kompetenzbasierter Lernzielkatalog Zahnmedizin) definieren Kompetenzen, die sich am Berufsbild des Arztes und des Zahnarztes orientieren und die nach Abschluss des jeweiligen Studiums vorliegen sollten. Dazu zählen neben Wissen und Fertigkeiten auch übergeordnete Lernziele wie Haltungen, Wissenschaftskompetenzen und sogenannte Soft Skills."
MFT Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland e.V., https://medizinische-fakultaeten.de/
Der Masterstudiengang Neurosciences ist ein forschungsorientierter, internationaler Studiengang, dessen Hauptziel die umfassende Ausbildung talentierter Studierender in dem schnell wachsenden Bereich der Neurowissenschaften ist. Die Studierenden werden auf eine Tätigkeit in der Forschung oder auf eine Karriere in einem verwandten medizinischen bzw. biologischen Bereich vorbereitet.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Den Newsletter Prüfungsrecht & Prüfungen finden Sie hier.
Wenn Sie an der Universität Bonn Medizin studieren möchten und aus einem Nicht-EU/EWR-Land kommen, sind einige formelle Voraussetzungen zu erfüllen, die hier erläutert werden. Lesen Sie diese Informationen vor Abgabe der Bewerbung daher unbedingt aufmerksam durch, um Ihre Chancen auf einen Studienplatz zu wahren.
Der Notenschlüssel legt fest, welche Note in einer Multiple-Choice-Klausur erreicht wird. Die Note richtet sich nach der Punktzahl, die erforderlich ist, um die Klausur zu bestehen (Bestehensgrenze). Die Bestehensgrenze ergibt sich aus § 20 Abs. 4 der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang „Humanmedizin“ bzw. § 21 Abs. 5 der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang "Zahnmedizin" und liegt mindestens bei 50% der zu erreichenden Punkte oder ergibt sich aus der relativen Bestehensgrenze (s. Infos A-Z: relative Bestehensgrenze).
Der Notenschlüssel ist in § 20 Abs. 5 der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang „Humanmedizin“ geregelt. Demnach lautet die Note
- sehr gut, wenn mindestens 75%
- gut, wenn mindestens 50% aber weniger als 75%
- befriedigend, wenn mindestens 25% aber weniger als 50% und
- ausreichend, wenn keine oder weniger als 25%
der Punkte, die über die erforderliche Mindestpunktzahl (Bestehensgrenze) hinaus erreicht werden konnten, erreicht wurden.
Unsere Online-Self-Assessments (OSA) sind fachspezifische Studienorientierungstests, die Ihnen Einblicke in das jeweilige Fach geben. Mit ihnen können Sie online anhand von Aufgaben und Fragen in Ihrem eigenen Tempo überprüfen, ob Ihre Erwartungen an Ihr Wunsch-Fach realistisch sind und sich das Fach mit Ihren Interessen und Fähigkeiten deckt – kurzum: Wie gut das Fach zu Ihnen passt.
Ihr Ergebnis können nur Sie einsehen und Ihr „Abschneiden“ hat keinen Einfluss auf Ihre Zulassungs- oder Bewerbungschancen! Das OSA ist ein Angebot, das Ihnen bei Ihrer Studienorientierung helfen soll.
Hochschulwechsler*innen, die in Ihrem bisherhigen Studiengang ihr Studium in Bonn fortsetzen wollen oder Studiengangunterbrecher, die nach einer Pause ihr Studium wieder aufnehmen möchten, müssen sich um einen Studienplatz im jeweiligen höheren Fachsemester bewerben, wenn es sich um ein zulassungsbeschränktes Studienfach handelt. Dies gilt ebenfalls für Quereinsteiger*innen. Bei zulassungsfreien Studiengängen ist keine Bewerbung erforderlich. Alle Informationen finden Sie hier.
Das klassische Prüfungsgespräch wird in der Medizinischen Fakultät immer öfter von praktischen Übungen und Präsentationen abgelöst. OSCE bedeutet objective structured clinical examination. Entsprechend sind Prüfungsabläufe durch OSCE standardisiert.
Es werden gezielt klinisch-praktische Fertigkeiten geprüft, welche für die spätere Tätigkeit des Arztes oder der Ärztin relevant sind, beispielsweise die Arzt-Patienten-Kommunikation, auch Untersuchungstechniken, die Beurteilung von Befunden in Form von EKG oder Röntgen-Bildern und nicht zuletzt auch Wiederbelebungsmaßnahmen. In der OSCE-Prüfung bewerten Prüfer*innen anhand von Checklisten die Fertigkeiten der Studierenden möglichst objektiv. In Medizinprüfungen werden die realen Abläufe simuliert.
Im Rahmen des ERASMUS-Programms haben Sie die Möglichkeit, als Studierende/r an einer Partnerhochschule im Ausland Medizin zu studieren.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Vor Studienbeginn oder während des vorklinischen Studienabschnittes ist ein dreimonatiger (90-tägiger) Krankenpflegedienst abzuleisten. Der Nachweis darüber ist bei der Meldung zur Ärztlichen Vorprüfung zu führen. Die Formulare für die Bescheinigung finden Sie hier. Informationen zur Bewerbung für ein Krankenpflegepraktikum am UKB finden Sie hier.
Frühestens nach vier Semestern kann der erste Abschnitt der ärztlichen Prüfung (M1) – auch Physikum genannt – abgelegt werden. Dieser besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Prüfungsteil.
Weitere Informationen (Termine, Antrag auf Zulassung) finden Sie auf der Website der Vorklinik Humanmedizin.
Für die Facharztausbildung, auch ausländischer Bewerber, ist die Ärztekammer Nordrhein in Düsseldorf zuständig. Die Anerkennung ausländischer Approbationen erfolgt durch die Bezirksregierung Köln. Wichtig bei der Bewerbung ausländischer Ärzte ist, dass sie neben ausreichenden Sprachkenntnissen auch einen Finanzierungsnachweis für die Zeit des Aufenthalts in Deutschland erbringen. Bewerbungen für eine Facharztausbildung sind an die entsprechende Klinik zu richten. Die Adressen der Kliniken und Institute des Universitätsklinikums Bonn sind hier abrufbar.
Das Praktische Jahr (PJ) ist das letzte Ausbildungsjahr im Medizinstudium.
Alle notwendigen Informationen zum Praktischen Jahr finden Sie auf der Website.
Bitte informieren Sie sich zunächst auf der Homepage des Landesprüfungsamtes (LPA), wo Ihnen auch sämtliche Formulare für das PJ im Ausland zur Verfügung stehen. Voraussetzung für die Anerkennung im Ausland ist, dass der ausländische Studiendekan der/dem Studierenden bescheinigt, in Rechten und Pflichten den dortigen Studierenden gleichgestellt zu sein.
Weitere Informationen auf der Website des PJs.
Das Prüfungsamt ist die Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses. Die Homepage des Prüfungsamtes Human-, Zahnmedizin und Hebammenwissenschaft finden Sie hier.
Der Prüfungsausschuss ist die Prüfungsbehörde für die universitären Prüfungen.
Die Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Humanmedizin finden Sie hier.
Die Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Zahnmedizin finden Sie hier.
Die Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Hebammenwissenschaft finden Sie hier.
Die Prüfungstermine für die universitären Prüfungen im Studiengang Humanmedizin, im Studiengang Zahnmedizin (neue Studien- und Prüfungsordnung) und im Studiengang Hebammenwissenschaft werden, sofern keine anderweitigen Bestimmungen bestehen, zu Beginn der Vorlesungszeit veröffentlicht.
Einsicht in die Prüfungsunterlagen erfolgt als Kulanzregelung über die Fachbereiche, ohne dass diese dazu verpflichtet sind. Wenn Sie Einsicht in Ihre Klausur wünschen, wenden Sie sich bitte zunächst an die Lehrenden.
Wenn Sie darüber hinaus Einsicht in Ihre Prüfungsunterlagen wünschen, stellen Sie schriftlich (eine E-Mail genügt nicht) einen Antrag auf Akteneinsicht beim Prüfungsamt.
UCAN (Umbrella Consortium for Assessment Networks) ist eine gemeinnützige Organisation, die als Dachverband für verschiedene Assessment Networks und Prüfungsverbunde fungiert. Die UCAN-Partnerinnen und Partner organisieren sich in fachspezifischen Prüfungsverbunden, wie z.B. dem Prüfungsverbund Medizin oder den der Fachgesellschaften. Gemeinsam fördert dies den inter-institutionellen Austausch durch Vernetzung, Beratung, Konferenzen und diverse Forschungsprojekte.
In einem persönlichen Gespräch können Sie sich – auch präventiv – zu psychologischen Anliegen, Unsicherheiten oder Problemen, die Lebensqualität oder Studienerfolg beeinflussen können, beraten lassen. In der Beratung werden Sie unterstützt, neue Perspektiven und eigene konstruktive Lösungen und Umgangsalternativen zu entwickeln. Bei Bedarf beraten wir auch zur Psychotherapieplatzsuche und/oder verweisen an andere adäquate Ansprechpersonen weiter. Darüber hinaus können Sie unsere themen- und zielgruppenbezogenen Gruppenangebote in Anspruch nehmen.
Hochschulwechsler*innen, die in Ihrem bisherhigen Studiengang ihr Studium in Bonn fortsetzen wollen oder Studiengangunterbrecher, die nach einer Pause ihr Studium wieder aufnehmen möchten, müssen sich um einen Studienplatz im jeweiligen höheren Fachsemester bewerben, wenn es sich um ein zulassungsbeschränktes Studienfach handelt. Dies gilt ebenfalls für Quereinsteiger*innen. Bei zulassungsfreien Studiengängen ist keine Bewerbung erforderlich. Alle Informationen finden Sie hier.
Die Räume des Lehrgebäudes, sowie die Hörsäle des BMZ und zwei Seminarräume im Life & Brain sind primär für Veranstaltungen vorgesehen, die in Zusammenhang mit der Lehre an der medizinischen Fakultät stehen. Weitere Informationen zur Buchung dieser Räume finden Sie hier.
Die relative Bestehensgrenze bei Multiple-Choice-Prüfungen ist in § 20 Abs. 4 der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang „Humanmedizin“ bzw. § 21 Abs. 4 der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang "Zahnmedizin" geregelt.
Demnach hat ein Prüfling die Prüfung bestanden, wenn er die durchschnittliche Prüfungsleistung aller an der Prüfung teilnehmenden Prüflinge um nicht mehr als 22% unterschreitet. Die relative Bestehensgrenze kommt nicht zur Anwendung, wenn sie unter 50% der vorgesehenen Höchstpunktzahl liegt. Werden weniger als 50% der vorgesehenen Höchstpunktzahl erreicht, ist die Prüfung in jedem Fall nicht bestanden. Liegt die relative Bestehensgrenze über 60% der vorgesehenen Höchstpunktzahl, kommt die relative Bestehensgrenze ebenfalls nicht zur Anwendung und die Bestehensgrenze liegt bei 60% der vorgesehenen Höchstpunktzahl.
Die Rückmeldung erfolgt durch Überweisung des Semesterbeitrags durch das vom Studentensekretariat vorbereiteten Überweisungsformular. Die Fristen sind auf der Internetseite der Uni Bonn unter Termine und Fristen zu finden. Beim Studienfach Medizin droht der Verlust des Studienplatzes, wenn der Rückmeldetermin nicht eingehalten wurde. Weitere Einzelheiten zum Rückmeldeverfahren sind den Unterlagen zu entnehmen, die die Studierenden vom Studentensekretariat erhalten.
Auf den Seiten der Jungen Uni kannst Du Dich über unser Angebot informieren – von der Kinderuni bis hin zur Studiumsvorbereitung.
Als zertifizierte familiengerechte Hochschule hat die Universität Bonn aktiv Strukturen zur Vereinbarkeit von Familie, Studium und Beruf geschaffen. Einen Überblick über die zahlreichen Unterstützungsangebote der Universität finden Sie hier.
Auch seitens der Medizinischen Fakultät legen wir Wert darauf, dass Ihnen durch Schwangerschaft und Kinderbetreuung möglichst wenige Nachteile für Ihr Studium entstehen und möchten wir Sie so gut wie möglich bei der Fortführung Ihres Studiums unterstützen. Informationen und Ansprechpersonen finden Sie hier.
Das akademische Jahr wird an der Universität Bonn und vielen anderen Hochschulen in zwei halbjährliche Semester eingeteilt. Das Wintersemester beginnt dabei im Herbst, das Sommersemester im Frühjahr. Die formalen Semesterstartzeiten sind nicht identisch mit den Vorlesungszeiten. Diese verändern sich in jedem Jahr.
Für den klinikschen Studienabschnitt Humanmedizin werden die Semesterzeiten individuell festgelegt. Die aktuellen Übersichten finden Sie hier.
Die zeitliche Einteilung der Kohorten im Praktischen Jahr finden Sie hier.
Wir beraten Sie gerne in allen Abschnitten des Studiums.
Studieninteressierte können sich hier informieren.
Eingeschriebene Studierende finden die Informationen unter Ansprechpartner*innen & Kontakt.
Das SkillsLab Bonn ist eine interdisziplinäre und interprofessionelle Einrichtung der Medizinischen Fakultät, welche die Kliniken und Institute in der Vermittlung praktischer Fertigkeiten, sowie der Erarbeitung und Umsetzung simulationsbasierter, kommunikativer oder interprofessioneller Kurskonzepte unterstützt. Die Arbeit findet in Kooperation und als Schnittstelle verschiedener Gesundheitsberufe und Ausbildungsmodelle statt.
Studierende der Universität Bonn müssen jedes Semester einen Sozialbeitrag entrichten, welcher von Vertreter*innen der Studierenden demokratisch beschlossen wird. Mehr als die Hälfte des Sozialbeitrags dient zur Finanzierung des Semester- und NRW-Tickets. Etwa ein Drittel geht an das Studierendenwerk, das sich beispielsweise an der Unterhaltung der Mensen beteiligt, Wohnraum für die Studierenden bereitstellt oder die Ausbildungsförderung organisiert. Kleinere Beträge fließen in die studentische Selbstverwaltung (AStA), die Fachschaften und den Hochschulsport. Außerdem werden studentische Sozialeinrichtungen und Hilfsfonds unterstützt.
Auf der Website der Universität Bonn wird die Höhe des Sozialbeitrags für das jeweils aktuelle Semester aufgeschlüsselt dargestellt.
Bei allen auftretenden Problemen rund um den studentischen Alltag können Sie sich an das Sozialreferat der AStA, die Beratungsstelle an der Universität Bonn oder an das Studierendenwerk Bonn wenden. Eine Übersicht der Angebote an der Universität Bonn finden Sie hier.
Als Partnerhochschule des Spitzensports hat es sich die Universität Bonn zur Aufgabe gemacht, Studium und Spitzensport in verbesserten Einklang zu bringen.
Um die Vereinbarkeit Ihres spitzensportlichen Engagements und Ihrer akademischen Ausbildung sicherzustellen, fördern wir Sie individuell.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes unter:
Über die Vergabe von Stipendien informiert das Sekretariat der Kultusministerkonferenz in Bonn. Auslandsaufenthalte, auch Famulaturen und PJ-Tertiale, unterstützen die bvmd – Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland und der DAAD - Deutscher Akademischer Ausstauschdienst.
Vor Studienbeginn oder während des ersten Studienabschnitts (ehem. Vorklinik) bis zur Anmeldung zum 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung sind eine Ausbildung in erster Hilfe und ein dreimonatiger Krankenpflegedienst abzuleisten. Zivildienst wird u.U. anerkannt.
Gliederung des Humanmedizinstudiums:
- Erster Studienabschnitt von zwei Jahren (4 Semester), Abschluss mit dem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung.
- Zweiter Studienabschnitt I (klinisch-theoretisch) von einem Jahr (2 Semester).
- Zweiter Studienabschnitt II (klinisch-praktisch) von zwei Jahren (4 Semester).
- Zweiter Studienabschnitt III: Praktisches Jahr an den Unikliniken, in einem Lehrkrankenhaus oder einer allgemeinmedizinischen Lehrarztpraxis, Abschluss mit dem Zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung.
Genauere Informationen sind im Studiendekanat, bei der Zentralen Studienberatung und beim Berufsinformationszentrum (BIZ) des Arbeitsamtes erhältlich.
Die Universität Bonn ist eine öffentliche Hochschule, daher gibt es keine Studiengebühren; die Bewerbung für einen Studienplatz ist ebenfalls kostenlos. Alle Studierenden entrichten jedoch einmal im Semester einen Sozialbeitrag, welcher von Vertreter*innen der Studierenden demokratisch beschlossen wird.
Ihre Ansprechpersonen zu allen Fragen rund um Ihr Medizinstudium finden Sie hier.
Darüber hinaus können Sie an der Universität Bonn zahlreiche Beratungsmöglichkeiten und Serviceangebote in allen Phasen des Studiums nutzen. Rund um die Themen Studienorientierung, Bewerbung und Einschreibung, Studienverlauf, Studienprobleme, persönliche Herausforderungen, Organisation von Auslandsaufenthalten und Karriereberatung ist das Beratungs- und Servicenetzwerk der Universität für Sie da. Ergänzt wird das Angebot durch die studentischen Beratungsstellen und die Services des Studierendenwerks Bonn in den Bereichen Finanzen, Wohnen und Soziales. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wenn Sie gerne an der medizinischen Fakultät der Universität Bonn studieren möchten, heißen wir Sie schon jetzt herzlich willkommen! Bevor Sie Ihr Studium aufnehmen können, müssen Sie sich zunächst bewerben bzw. einschreiben.
Wir haben Ihnen einige Informationen bezüglich der Bewerbung zusammengestellt.
Der Studiendekan der Medizinischen Fakultät ist für die Angelegenheiten der Lehre und des Studiums zuständig.
Das Studiendekanat ist Ansprechpartner*in bei Fragen rund um die medizinische Ausbildung sowie der Weiterentwicklung von Studium & Lehre.
Die Frage „Wie finanziere ich mein Studium?“ ist eine wichtige und manchmal auch entscheidende Frage. Bisweilen kann die Finanzierung des Studiums eine erhebliche Herausforderung darstellen, für die es aber individuell passende Lösungswege gibt. as ein Studium an der Universität Bonn kostet und welche Finanzierungsmöglichkeiten es neben oder alternativ zur finanziellen Unterstützung durch die Eltern gibt, wird hier erklärt.
Vielen Dank, dass Sie sich für ein Studium an der Medizinischen Fakultät der Universität Bonn interessieren. Die Medizinische Fakultät bietet neben den Studiengängen der Human- und Zahnmedizin auch internationale Masterstudiengänge im Bereich ihrer Schwerpunkte Immunologie und Neurowissenschaften sowie den konsekutiven Masterstudiengang Global Health an. Entdecken Sie alle Studiengänge der Medizinischen Fakultät und hoffentlich dürfen wir auch Sie bald an unserer Fakultät begrüßen.
Die Studienkommission hat die Aufgabe, den Studiendekan bei allen mit der Lehre und dem Studium zusammenhängenden Aufgaben zu unterstützen.
Die Zusammensetzung der Studienkommission können Sie hier sehen.
Die aktuellen Studien- und Prüfungsordnungen der Studiengänge an der Medizinischen Fakultät finden Sie hier:
Finden Sie hier alle Informationen, die Sie rund um Ihr Studium der Humanmedizin benötigen.
Finden Sie hier alle Informationen, die Sie rund um Ihr Studium der Zahnmedizin benötigen.
Unsere Online-Self-Assessments (OSA) sind fachspezifische Studienorientierungstests, die Ihnen Einblicke in das jeweilige Fach geben. Mit ihnen können Sie online anhand von Aufgaben und Fragen in Ihrem eigenen Tempo überprüfen, ob Ihre Erwartungen an Ihr Wunsch-Fach realistisch sind und sich das Fach mit Ihren Interessen und Fähigkeiten deckt – kurzum: Wie gut das Fach zu Ihnen passt.
Ihr Ergebnis können nur Sie einsehen und Ihr „Abschneiden“ hat keinen Einfluss auf Ihre Zulassungs- oder Bewerbungschancen! Das OSA ist ein Angebot, das Ihnen bei Ihrer Studienorientierung helfen soll.
Wer die Hochschule wechseln will, muss sich ca. 4 – 5 Monate vor dem Semesterbeginn an der Zielhochschule nach der aktuellen Zulassungslage und den Bewerbungs- und Einschreibungsfristen erkundigen. Das Informationsheft, das die aktuelle Zulassungslage für die Fächer an der Universität Bonn beschreibt, und alle Termine und Fristen angibt, ist etwa ab Anfang Juni, bzw. ab Anfang Dezember beim Studentensekretariat oder bei der Zentralen Studienberatung erhältlich. Weitere Informationen finden Sie hier.
Beim Tausch mit einem/einer Tauschpartner*in ist im jeweiligen Studierendensekretariat der Studienplatztausch zu beantragen. Wichtige Vorbedingungen sind Semestergleichheit und Scheingleichheit. Zulassung über Studienplatztausch liegt in der Maßgabe des Studentensekretariats. Es besteht kein Rechtsanspruch. Weitere Informationen finden Sie hier.
BASIS ist das zentrale Campus-Management-System der Uni Bonn. Sie finden dort das Vorlesungsverzeichnis der Universität und haben als Studierender die Möglichkeit, Veranstaltungen zu belegen, Ihren Notenspiegel einzusehen uvm. Darüber hinaus wird das System universitätsweit im Rahmen einer Vielzahl weiterer Prozesse genutzt.
Mit Erasmus+ ins Ausland! Das Erasmus-Programm bietet Studierenden der Medizinischen Fakultät die Möglichkeit einen vorübergehenden, kostenlosen Studienaufenthalt in einem geregelten Verfahren an einer der zahlreichen Partnerhochschulen oder ein Praktikum im europäischen Ausland durchzuführen.
Sie denken über ein Medizinstudium in Bonn nach? Informieren Sie sich über unsere verschiedenen Studiengänge.
Als zertifizierte familiengerechte Hochschule hat die Universität Bonn aktiv Strukturen zur Vereinbarkeit von Familie, Studium und Beruf geschaffen. Einen Überblick über die zahlreichen Unterstützungsangebote der Universität finden Sie hier.
Auch seitens der Medizinischen Fakultät legen wir Wert darauf, dass Ihnen durch Schwangerschaft und Kinderbetreuung möglichst wenige Nachteile für Ihr Studium entstehen und möchten wir Sie so gut wie möglich bei der Fortführung Ihres Studiums unterstützen. Infos und Ansprechpersonen finden Sie hier.
Unter bestimmen Voraussetzungen ist es auch Berufserfahrenen ohne allgemeine Hochschulreife möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, partiell abgelegte Studien- und Prüfungsleistungen intern anzuerkennen.
Wichtig ist dabei, dass die erbrachte Leistung äquivalent zu der zu erbringenden Leistung ist.
Die Teilanerkennung steht im Ermessen des Lehrenden. Die/der Lehrende kann entscheiden, ob sie/er die bereits erbrachte Leistung als Teilleistung in ihrem/seinem Fach anrechnen möchte. Vorsicht ist geboten, dass mit der Teilanerkennung nicht der ganze Schein als bestanden anerkannt wird, sondern nur eine Teilleistung, wie die regelmäßige oder die erfolgreiche Teilnahme
Das Formulare für Teilanerkennungen finden Sie hier:
Für den Nachweis Ihres PJs benötigen Sie für jeden Ausbildungsabschnitt eine Tertialbescheinigung.
Der Test für Medizinische Studiengänge ist ein spezifischer Studieneignungstest für das Studium der Medizin.
UCAN (Umbrella Consortium for Assessment Networks) ist eine gemeinnützige Organisation, die als Dachverband für verschiedene Assessment Networks und Prüfungsverbunde fungiert. Die UCAN-Partnerinnen und Partner organisieren sich in fachspezifischen Prüfungsverbunden, wie z.B. dem Prüfungsverbund Medizin oder den der Fachgesellschaften. Gemeinsam fördert dies den inter-institutionellen Austausch durch Vernetzung, Beratung, Konferenzen und diverse Forschungsprojekte.
Wer aus wichtigem Grund sein Studium unterbrechen will oder muss, kann beim Studierendensekretariat eine Beurlaubung beantragen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Der 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist kein Beurlaubungsgrund. Eine Promotion kann unter bestimmten Umständen ein Beurlaubungsgrund sein. Nähere Infos dazu erhalten Sie beim Medizinischen Dekanat (Promotionsbüro).
Sie sind während der Beurlaubung berechtigt, Wiederholungsprüfungen abzulegen. In den Studiengängen Human- und Zahnmedizin (neue Studien- und Prüfungsordnung) wird die automatische Prüfungsanmeldung nicht durch eine Beurlaubung unterbrochen.
Anmeldungen zum amerikanischen Staatsexamen können im Studiendekanat gegengezeichnet werden.
Der vorklinische Studienabschnitt erstreckt sich über vier Semester und schließt mit der 1. Ärztlichen Prüfung ab. Zusätzlich müssen Sie vor Beginn des Studiums oder während der unterrichtsfreien Zeiten im vorklinischen Studienabschnitt eine Ausbildung in Erster Hilfe sowie ein 90 Kalendertage umfassendes Krankenpflegepraktikum ableisten.
Informationen erhalten Sie hier.
Das Wahlfach I umfasst im vorklinischen Abschnitt mindestens 2 Semesterwochenstunden und muss mit einer Benotung abschließen. Es ist zeitlich nicht festgelegt und wird in der Regel während dem 2. bis 4. Fachsemester absolviert. Es kann z.B. aus den vorklinischen Veranstaltungen der Medizinischen Fakultät, die nicht zu den vorgeschriebenen curricularen Unterrichtsveranstaltungen gehören, oder auf Antrag aus dem Gesamtangebot der Universität Bonn frei gewählt werden.
Alle Informationen zum klinischen Wahlfach finden Sie hier.
Das Klinik- und Fächerangebot des Wahlfaches im PJ finden Sie hier.
Wenn Sie eine Prüfung nicht bestanden haben, können Sie die Prüfung zum nächsten Termin, an dem sie angeboten wird, wiederholen. Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung sowie die Häufigkeit, in der Prüfungstermine angeboten werden, richtet sich nach der jeweiligen Prüfungsordnung.
Die Zahnmedizin befasst sich mit der Feststellung sowie Behandlung von Zahn-, Mund-und Kieferkrankheiten auf wissenschaftlicher Grundlage. Dabei werden auch Zahnfehlstellung bzw. das Fehlen von Zähnen mit einbezogen. Weitere Informationen zum Studiengang finden Sie hier.
An der medizinischen Fakultät der Universität Bonn bieten wir Ihnen verschiedene Studiengänge mit unterschiedlichen Bewerbungsverfahren an. Informieren Sie sich hier.
In der Regel kann nach 10 Semestern der zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M2) abgelegt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Kleine Zweithörer:
Studierende, die an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind und Leistungsnachweise an unserer Fakultät erbringen wollen (‚Kleine Zweithörer’), müssen sich bei der Uni Bonn anmelden und eine Einschreibegebühr entrichten.
Große Zweithörer:
Studierende, die an einer anderen deutschen Hochschule immatrikuliert sind und sich erfolgreich auf einen PJ-Platz an der Medizinischen Fakultät beworben haben, müssen sich nicht verpflichtend als Zweithörer/in an der Universität Bonn immatrikulieren. Sie bleiben an ihrer Heimatuniversität als Ersthörer/in immatrikuliert und weisen im PJ-Büro diesen Status zu Tertial-Beginn nach.
Weitere Informationen zur kleinen und großen Zweithörerschaft finden Sie hier.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen wie Medizin ist die Zulassung zum Zweitstudium eingeschränkt. Mit Rücksicht auf diejenigen, die noch keinen deutschen Studienabschluss besitzen, existiert eine Sonderquote von 3% der Studienplätze. Wenn das Erststudium bis zum Bewerbungsstichtag abgeschlossen ist, wird die Bewerbung in dieser Quote berücksichtigt.
alle Informationen erhalten Sie hier.