Herzlich Willkommen zur Studienorganistion Klinik Humanmedizin
Wir unterstützten Sie bei Fragen rund um den zweiten Abschnitt Ihrer medizinischen Ausbildung. Der zweite Studienabschnitt erstreckt sich über 6 Semester und schließt mit der 2. Ärztlichen Prüfung ab. Zusätzlich müssen Sie, zwischen dem Bestehen des Physikums und vor dem Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, ein viermonatiges Praktikum (Famulatur) in einem Krankenhaus oder einer Praxis absolvieren. Die Famulatur ist bei der Meldung zum Zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung nachzuweisen.
Vorstellung Klinischer Studienabschnitt
Bild © Studiendekanat
- Vorlesungszeit: 07.10.2024 - 24.01.2025
- Prüfungswochen: 27.01. - 07.02.2025
1. Semesterhälfte
- Vorlesungzeit: 07.10. - 22.11.2024
- Prüfungswoche: 25.11. - 29.11.2024
2. Semesterhälfte
- Vorlesungszeit: 02.12.2024 - 31.01.2025
- Prüfungswoche: 03.02. - 07.02.2025
- 21.02.2025
- tba
- Weihnachtsferien: 23.12.2024 - 03.01.2025
- Dies academicus: 04.12.2024
- Vorlesungszeit: 07.04. - 18.07.2024
- Prüfungswochen: 21.07. - 01.08.2025
1. Semesterhälfte
- Vorlesungzeit: 07.04. - 23.05.2025
- Prüfungswoche: 26.05. - 30.05.2025
2. Semesterhälfte
- Vorlesungszeit: 02.06. - 25.07.2025
- Prüfungswoche: 28.07. - 01.08.2025
- 15.08.2025
- tba
- Pfingstferien: 10.06. - 13.06.2025
- Dies academicus: tba
- Vorlesungszeit: 13.10.2025 - 30.01.2026
- Prüfungswochen: 02.02. - 13.02.2026
1. Semesterhälfte
- Vorlesungzeit: 13.10. - 28.11.2025
- Prüfungswoche: 01.12. - 05.12.2025
2. Semesterhälfte
- Vorlesungszeit: 08.12.2025 - 06.02.2026
- Prüfungswoche: 09.02. - 13.02.2026
- 27.02.2026
tba
- Weihnachtsferien: 22.12.2025 – 02.01.2026
- Dies academicus: tba
Bis zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung muss ein Wahlfach II absolviert werden. Da das Wahlfach II dem vertiefenden Einblick in ein bereits in den Grundlagen absolviertes Fach zur Vorbereitung auf eine eventuelle spätere Spezialisierung dienen soll und in den meisten Fällen auf Basiswissen im jeweiligen Fachgebiet aufbaut, ist es für das 6. klinische Semester vorgesehen. Falls das entsprechende Fach bereits absolviert wurde oder es sich um ein Fachgebiet ohne Entsprechung im Pflichtcurriculum handelt, ist dem Studierenden jedoch die Ableistung des Praktikums auch zu einem anderen Zeitpunkt des Zweiten Studienabschnitts freigestellt. Vor dem 3. klinischen Semester ist jedoch keine Anmeldung möglich.
Weitere Informationen zum Wahlfach II
Organisation / Anmeldung
Die Organisation eines Wahlfach-Praktikums obliegt dem Studierenden selbst.
Nach Absprache mit der betreffenden Klinik ist eine Anmeldung in BASIS erforderlich, um die Verbuchung der Prüfungsleistung gewährleisten zu können. Die BASIS-Anmeldung ist unabhängig von den Anmeldephasen jederzeit möglich (für jedes Semester ab Semesterbeginn bis zum Beginn des nächsten Semester).
Anerkennung
Falls das gewünschte Fach nicht in der Liste der angebotenen Wahlfächer aufgeführt ist, ein Fachbereich dieses aber entsprechend dem Wunsch der Studierenden neu anbieten möchte, bitten wir um Rücksprache mit dem Studiendekanat. Dort wird die Möglichkeit einer Anerkennung geprüft.
Weitere Wahlfächer
Eine einmal bestandene Prüfungsleistung darf gem. § 18 Abs. 4 der Studien- und Prüfungsordnung nicht wiederholt werden. Das gilt auch für das Wahlfach. Das heißt, wurde ein Wahlfach erfolgreich absolviert, kann kein weiteres Wahlfach mehr belegt werden. Auch das parallele Belegen mehrerer Wahlfächer ist nicht gestattet.
Unterrichtsform
Gemäß der Studien- und Prüfungsordnung der Medizinischen Fakultät Bonn handelt es sich hierbei um ein Praktikum.
Umfang
4 SWS – also insgesamt 56 Semesterstunden (oder 42 Zeitstunden). Die Ableistung kann beispielsweise als wöchentlicher Praktikumstag innerhalb des Semesters oder aber in Form eines Blockpraktikums erfolgen. Auch eine Absolvierung in der vorlesungsfreien Zeit ist möglich. Die Festlegung der Form des Praktikums obliegt der jeweiligen Klinik.
Abschluss
Die Leistung im Wahlfach muss benotet werden. Die Wahl der Prüfungsform bleibt dem Veranstalter und Prüfer des Wahlfaches überlassen. Es stehen hierfür alle in Abschnitt 7 der Studien- und Prüfungsordnung genannten Prüfungsformen zur Verfügung.
Wahlfächer der Kliniken/Institute/Abteilungen
Die Anmeldung für die klinischen Kurse erfolgt in zwei Phasen über das Online-Portal BASIS, in dem Sie neben der Anmeldung von Lehrveranstaltungen auch das elektronische Vorlesungsverzeichnis und Ihren Notenspiegel sowie Optionen zur Studiumsverwaltung finden.
Belegphasen für das Wintersemester 2024/25
Für das Online-Belegverfahren über BASIS merken Sie sich bitte folgende Termine vor:
Semesteranmeldung 19. bis 21.08.2024
1. & 2. Klinisches Semester: 23. bis 25.09.2024
Bitte melden Sie sich hier für „Ihr“ Semester an. Wir benötigen diesen ersten Schritt, um die Semesterstärke zu bestimmen und ggf. Switcher auszulosen. Die anschließende Kursbelegung ist nur möglich, wenn Sie in dieser ersten Phase eine Zulassung für ein Semester erhalten haben!
Kursanmeldung 26. bis 28.08.2024
1. & 2. Klinisches Semester: 27. bis 29.09.2024
Während der Belegphase wählen Sie bitte Ihre Veranstaltungen.
Anmeldung
Bitte beachten Sie, dass Sie sich in jedem Fall für Ihr reguläres Fachsemester anmelden müssen, auch diejenigen die im 1., 3. oder 5. klin. Semester freiwillig antizyklisch studieren möchten! Wenn Sie gerne freiwillig antizyklisch studieren möchten, melden Sie sich bitte VOR der Anmeldung im Studiendekanat. Wir setzen Sie dann auf eine Liste und können Ihren Wunsch berücksichtigen, falls wir Studierende umverteilen müssen. Einen Anspruch, definitiv in das gewünschte Semester zu kommen, gibt es nicht.
Einzige Ausnahme: Falls Sie im vergangenen Semester antizyklisch studiert haben, melden Sie sich jetzt bitte für das Semester an, dessen Kurse Sie nun belegen müssen (sprich: das 1., 3. oder 5. klin. Semester).
Semesterzuteilung
Die Verteilung der angemeldeten Studierenden des 1., 3. und 5. klinischen Semesters auf die Semester 1./2. , 3./4. und 5./6. erfolgt automatisiert durch das System. Das Ergebnis können Sie nach der Verteilung in BASIS einsehen. Falls Sie zu denjenigen gehören, die in das antizyklische Semester gelost wurden, steht unter Ihrer Semesteranmeldung statt "zugelassen" "abgelehnt". Diese Ablehnung ist gleichbedeutend mit einer Zulassung zum antizyklischen Semester. Sie können sich in der folgenden Woche dann für die entsprechenden Veranstaltungen anmelden.
Über die Zuteilung werden Sie zusätzlich auch von uns per Mail informiert.
Rückmeldung
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie sich rechtzeitig bei der Uni Bonn (per Überweisung des Semesterbeitrages) rückmelden, am besten deutlich vor der Anmeldephase, damit es nicht zu Schwierigkeiten bei der Anmeldung kommt. Die Rückmeldefrist ist immer Ende Februar für ein Sommer- und Ende August für ein Wintersemester. Bitte bedenken Sie aber, dass die Verbuchung im Studierendensekretariat auch noch einige Tage in Anspruch nimmt.
Gruppeneinteilung
Die Gruppeneinteilung erfolgt zentral durch das Studiendekanat nach der Anmeldung. Die Berücksichtigung von speziellen Gruppenwünschen sowie ein nachträglicher Gruppenwechsel ist bis auf wenige Ausnahmen nicht möglich. Bei besonderen Anliegen aus zwingenden Gründen (z. B. Schwangerschaft, Kinderbetreuung, Behinderung oder chronische Erkrankung) melden Sie sich bitte VOR der Anmeldephase bei uns.
Blockpraktika - Ferienpraktika
Bei den Blockpraktika, in denen es möglich ist, das Praktikum in die Semesterferien vorzuziehen, finden Sie unter dem Eintrag zu dem Blockpraktikum eine Gruppe F (Ferien) und eine Gruppe S (Semester). Wählen Sie bitte die Gruppe F, wenn Sie beabsichtigen, das Praktikum in den Ferien zu absolvieren und dies bereits mit der betreffenden Klinik vereinbart haben. Verbindlich für das Ferienpraktikum anmelden können Sie sich ausschließlich in der Klinik (ausgenommen die Angebote in Siegen; bzgl. der dortigen Ferienpraktika informieren wir Sie vor Beginn der Anmeldephase über den Status Ihrer Bewerbung). Bitte melden Sie sich auf keinen Fall für beide Optionen an!
Anmeldung zum klinischen Wahlfach
Für das Wahlfach gilt ein abweichender Anmeldezeitraum. Sie können sich dafür ab Semesterbeginn bis zum Beginn des folgenden Semesters jederzeit in BASIS anmelden (natürlich nach Absprache mit der jeweiligen Klinik). Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich, da ansonsten Ihre Note nicht verbucht werden kann. Das Wahlfach ist für das 5. oder 6. klinische Semester vorgesehen. Eine Belegung ist frühestens ab dem 3. klinischen Semester möglich, je nach Fach ist es aber erst später sinnvoll. Alle Infos dazu finden Sie hier.
Abweichender Studienverlauf
Sie können nur Veranstaltungen des Semesters belegen, für das Sie bei der Semesteranmeldung in der ersten Phase eine Zulassung bekommen haben. Studierende mit einem aus wichtigen Gründen abweichenden Studienverlauf wenden sich bitte VOR der Anmeldephase an das Studiendekanat (studienorganisation.klinik@ukbonn.de).
Nachmeldung
Bitte beachten Sie, dass es KEINE Nachmeldephase gibt. Sollten Sie in den Anmeldephasen keine Möglichkeit haben sich anzumelden, sorgen Sie bitte dafür, dass Sie ggf. von einem Vertreter angemeldet werden oder melden Sie sich frühzeitig im Studiendekanat. Eine Nachmeldung nach dem angegebenen Anmeldezeitraum ist nicht möglich.
Das Verpassen der Anmeldefristen führt dementsprechend dazu, dass im kommenden Semester keine Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolviert werden können.
Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen
Falls Sie in einem Fach den 1. Prüfungstermin des Semesters nicht bestanden haben, werden Sie automatisch zum 2. Prüfungstermin angemeldet.
Für die Wiederholung der Prüfung im folgenden Semester werden Sie gemäß der zum WS 2018/19 in Kraft getretenen 1. Änderungsordnung der Studien- und Prüfungsordnung ebenfalls automatisch angemeldet, es sei denn, der Erstversuch der betreffenden Prüfung war bereits vor dem WS 18/19. Alle Infos dazu finden Sie in den Merkblättern des Prüfungsamtes.
Anmeldung zur Wiederholung von Lehrveranstaltungen
Falls die regelmäßige Teilnahme in einer Lehrveranstaltung nicht (vollständig) erbracht wurde ist eine erneute Anmeldung zur Lehrveranstaltung über BASIS erforderlich. Diese können Sie allerdings nicht selbst vornehmen, da Ihnen die entsprechende Semesterzulassung fehlt. Bitte melden Sie sich diesbezüglich bei uns (ebenfalls VOR der Anmeldephase!).
Voraussetzungsprüfung
Bitte prüfen Sie (insbesondere am Ende des 2. klinischen Semesters), ob Sie die erforderlichen Leistungsvoraussetzungen vollständig erfüllt haben und die Leistungsnachweise korrekt verbucht sind. Bei fehlenden Voraussetzungen ist die Anmeldung über BASIS nicht möglich. Melden Sie sich in diesem Fall bitte bei uns.
Bitte prüfen Sie unbedingt unmittelbar nach der Anmeldung Ihre Belegungen unter "Belegte Veranstaltungen" auf Vollständigkeit, damit eventuelle Fehler noch innerhalb der Anmeldephase identifiziert und behoben werden können.
Anmeldung
Uns ist bewusst, dass Sie zum Zeitpunkt der Kursanmeldung noch nicht sicher wissen, ob Sie das Physikum bestanden haben. Bitte melden Sie sich dennoch auf jeden Fall in BASIS für das 1. klinische Semester an und belegen Sie anschließend auch die Kurse des 1. klinischen Semesters. Die Zulassung zu den Kursen erfolgt vorbehaltlich des bestandenen Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung und der noch einzureichenden Arbeitsmedizinischen Vorsorgebescheinigung. Wir gehen davon aus, dass Sie das Physikum bestehen. Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, werden wir Sie von den belegten Kursen abmelden.
Arbeitsmedizinische Vorsorgebescheinigung
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Zulassung zu den klinischen Kursen eine gültige Arbeitsmedizinische Vorsorgebescheinigung benötigen. Kümmern Sie sich bitte frühzeitig darum. Alle Infos dazu erhalten Sie von uns per Mail und finden Sie auch noch einmal hier.
Physikumszeugnisse
Wir erhalten vom Landesprüfungsamtes eine Besteherliste. Die Zeugnisse über den bestandenen Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung müssen Sie NICHT zusätzlich im Studiendekanat vorlegen.
Bitte prüfen Sie unbedingt unmittelbar nach der Anmeldung Ihre Belegungen unter "Belegte Veranstaltungen" auf Vollständigkeit, damit eventuelle Fehler noch innerhalb der Anmeldephase identifiziert und behoben werden können.
Alle Studierenden der Humanmedizin und der Zahnmedizin, die gefährdende Tätigkeiten ausüben (mit Infektionsgefahr, Feuchtarbeit oder Gefahrstoffen) fallen unter die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Daher muss bei Aufnahme des Studiums und in der Folge in regelmäßigen Abständen die Pflichtvorsorge nach § 4 ArbMedVV durchgeführt werden. Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und werden im Rahmen der Vorsorge durchgeführt. Diese Maßnahmen sind für Sie kostenlos.
Zu den klinischen Kursen/Praktika am UKB werden nur diejenigen Studierenden zugelassen, die an der Pflichtvorsorge teilgenommen haben. Erst nach Vorlage dieser Teilnahmebescheinigung im Studiendekanat erfolgt die endgültige Zulassung für die klinischen Kurse und Praktika.
Auch Famulaturen und sonstige klinischen Praktika können am UKB nur nach Vorlage einer solchen Bescheinigung erfolgen.
Wir möchten Sie bitten, sich rechtzeitig zur arbeitsmedizinischen Vorsorge beim Betriebsärztlichen Dienst zu melden. Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte der Internetseite des Betriebsärztlichen Dienstes.
Im November 2019 wurde das Masernschutzgesetz im Bundestag verabschiedet.
Das Gesetz regelt nicht nur die Impfpflicht für Kindergartenkinder und Schüler/-innen, sondern auch die von Beschäftigten im Gesundheitswesen. Somit gehören Studierende der Human- und Zahnmedizin ebenfalls zu den Adressaten.
Ziel des Gesetzes ist ein besserer individueller Schutz gegen Masern, insbesondere bei Personen, die regelmäßig in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen mit anderen Personen in Kontakt kommen. Mittel- bis langfristig wird somit das globale Ziel der WHO verfolgt, die Masern komplett zu eliminieren.
Als geschützt gelten Personen, die in ihrem Leben 2 Masernimpfungen erhalten haben oder über einen serologisch nachgewiesenen Immunschutz verfügen. Ohne den Nachweis der Impfungen bzw. des serologischen Immunschutzes kann die Medizinische Fakultät seit dem 01.03.2020 keine Studierenden mehr zu Veranstaltungen zulassen.
Ausnahme: Vor 1971 Geborene sind aufgrund anzunehmender natürlicher Immunität nicht vom Masernschutzgesetz betroffen und benötigen keine Bescheinigung.
Weder Impfungen noch serologische Testungen können durch den Betriebsärztlichen Dienst erfolgen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an Ihren/Ihre Hausarzt/-ärztin. Das auszufüllende Formular finden Sie hier9910. Die Masernimpfung wird als Nachholimpfung i.d.R. von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.
Für Ihre praktische Ausbildung im klinischen Studienabschnitt in den Untersuchungskursen und Blockpraktika in den Kliniken des Universitätsklinikums werden Ihnen die benötigten Kittel vom UKB zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie dabei Folgendes:
Ausgabe
Die Ausgabe der Kittel erfolgt ausschließlich über das Wäschezimmer der Chirurgie (im Keller der Chirurgischen Klinik). Auch für den Einsatz in den Lehrpraxen müssen Sie sich bereits vorab in der Chirurgischen Klinik einen Kittel besorgen.
Die Ausgabe erfolgt montags bis freitags von 6:00 bis 14:30 Uhr.
Sie erhalten immer nur einen Kittel. Eigene Kittel dürfen nicht getragen werden.
Spezielle Bereichskleidung für den Einsatz in besonderen Funktionsbereichen (z.B. Intensivstationen, OP) wird in den jeweiligen Kliniken direkt zur Verfügung gestellt.
Rückgabe
Zurückgegeben werden können die Kittel auch in jeder anderen Klinik. Die Kittel sind markiert und werden nach der Reinigung sortiert und in die Zentrale in der Chirurgie zurückgebracht.
Wäsche
Die Reinigung darf aufgrund der Hygienevorschriften ausschließlich über das UKB erfolgen. Alle Kittel müssen daher abends wieder abgegeben werden und dürfen nicht mit nach Hause genommen werden.
Bitte beachten Sie diese Vorgaben, damit die Bereitstellung der Kittel für alle Beteiligten reibungslos und für Sie weiterhin kostenfrei funktioniert.
Der Kurs Grundlagen klinischer Untersuchung und Umgang mit Patienten (GKU) findet für Studierende des ersten und zweiten klinischen Semesters statt. Freitags sind die Studierenden in den verschiedenen Kliniken des UKB eingeteilt - den Plan für das aktuelle Semester finden Sie bei den Studienplänen. Die Teilnahme wird in Ihrem Logbuch bestätigt.
Der GKU bietet Ihnen die Möglichkeit einen Eindruck der Arbeit in den verschiedenen Fachbereichen zu bekommen und dabei erlerntes Wissen in die Praxis umzusetzen.
Der Schwerpunkt dieses Kurses ist dabei auf die Untersuchung gelegt.
Unter Supervision werden die grundsätzlichen Untersuchungsabläufe durchgeführt und es gibt die Möglichkeit, diese im Anschluss gezielt zu trainieren. Die Studierenden sind in Kleingruppen eingeteilt und werden ärztlich angeleitet.
Der/die Studierende soll:
- ein strukturiertes Untersuchungsschema erarbeitet haben,
- eine Ganzkörperuntersuchung an den Kommilitonen durchführen können,
- für die durchgeführte Untersuchung eine ausreichende Dokumentation leisten können und
- wichtige Blickdiagnosen erkennen.
- Außerdem sollte er/sie durch den Kurs in der Lage sein, den „Normalbefund“ und ggf. pathologische Begrifflichkeiten dokumentieren zu können.
Die Lernziele sind entsprechend nach Organen entwickelt worden und im Logbuch aufgeführt.
Die Gruppeneinteilung erfolgt über das Studiendekanat, Sie werden per Email darüber informiert.
Mitzubringen sind:
Kittel, Stethoskop, Reflexhammer, Leuchte sowie Ihr Namensschild und ggf. Unterlagen.
Bei Problemen wenden sich an die im Logbuch genannten Ansprechpartner in den einzelnen Fachbereichen.
Das klassische Prüfungsgespräch wird immer öfter von praktischen Übungen und Präsentationen abgelöst. OSCE bedeutet objective structured clinical examination. Entsprechend sind Prüfungsabläufe durch OSCE standardisiert.
Der zweisemestrige GKU wird mit einer klinisch-praktischen OSCE-Prüfung (= objective structured clinical examination) abgeschlossen, mit der das Gelernte und damit auch die Qualität der Kurse überprüft werden kann. An dem OSCE sind nahezu alle Fachbereiche beteiligt. Besonderheit ist, dass die Prüfung formativ ist, d. h. Sie in Ihrem Lernfortschritt unterstützen soll. Daher erhalten Sie am Ende einer jeden Prüfungsstation ein Mini-Feedback von Seiten der Prüfer*innen. Sie können bei dieser Art der Prüfung nicht Durchfallen, müssen sie jedoch durchlaufen, um für das 3. klinische Semester freigeschaltet zu werden.
Ablauf
Derzeit besteht die OSCE-Prüfung aus einem Parcours mit insgesamt 14 Prüfungsstationen, inklusive 2 Pausenstationen, die Prüfungszeit beträgt pro Prüfling 84 Minuten (5 Minuten pro Station + 1 Minute Wechsel zwischen den Stationen). Einzelheiten erfahren Sie bei der Anmeldung.
Anmeldung
Die Anmeldung zur OSCE-Prüfung erfolgt nach Abgabe Ihres vollstänigen Logbuchs im Studiendekanat. Hierfür werden Sie vorab gesondert kontaktiert.
Die genaue Gruppeneinteilung, Prüfungsdatum und Prüfungszeiten werden Ihnen ca. 1 Woche vor dem Termin mitgeteilt, da eine korrekte Planung erst nach Abgabe aller vollständig ausgefüllten Logbücher möglich ist.
Die Freigabe zum 3. Klinischen Semester erfolgt durch das Studiendekanat nach Teilnahme an der OSCE-Prüfung.
Der QB-Notfallmedizin im 4. Klinischen Semester wird mit einer klinisch-praktischen OSCE-Prüfung (= objective structured clinical examination) als Leistungsüberprüfung abgeschlossen.
Es werden die wichtigsten praktischen Fertigkeiten im Bereich der präklinischen und klinischen Notfallmedizin summativ abgeprüft. Während der Prüfung wird kein Feedback erteilt.
Kurz vor der OSCE Prüfung gibt es im Skillslab die Möglichkeit die praktischen Fertigkeiten, die im QB unterrichtet wurden, unter Supervision der studentischen Tutoren erneut zu üben.
Ablauf
Derzeit besteht die OSCE-Prüfung aus einem Parcours mit insgesamt sechs Prüfungsstationen und einer Pausenstation, die Prüfung dauert pro Prüfling 48 Minuten. Die reine Prüfungszeit pro Station beträgt 5 Minuten + 1 Minute Wechsel zwischen den Stationen.
Bei den aktuellen Semesterstärken prüfen wir über insgesamt zwei bis drei Tage im Lehrgebäude.
Anmeldung
Nach erfolgreichem Absolvieren des QB-Notfallmedizin sind sie automatisch für die OSCE Prüfung angemeldet. Erasmusstudenten klären bitte frühzeitig ob die Prüfung für ihre Heimatuniversität erforderlich ist oder nicht und melden dies der Erasmuskoordinatorin.
Die genaue Gruppeneinteilung, Prüfungsdaten und Prüfungszeiten werden Ihnen spätestens eine Woche vor der Prüfung per E-Mail und über eCampus mitgeteilt.
Das einwöchige Blockpraktikum Kinderheilkunde im 6. Klinischen Semester wird mit einer klinisch-praktischen OSCE-Prüfung (= objective structured clinical examination) als Leistungsüberprüfung abgeschlossen. Es werden sowohl praktische Fertigkeiten (z.B. Säuglingsreanimation, EKG und Röntgenbefundung) als auch strukturierte körperliche Untersuchungen, Anamneseerhebung und strukturierte Patientenvorstellung geprüft.
Kurz vor der OSCE Prüfung gibt es beim „freien Üben“ die Möglichkeit die praktischen Fertigkeiten, die im Blockpraktikum unterrichtet wurden, unter Supervision der studentischen Tutoren erneut zu üben. Eine Informationsveranstaltung im Anschluss informiert ausführlich über den Ablauf der Prüfung.
Ablauf
Derzeit besteht die OSCE-Prüfung aus einem Parcours mit insgesamt fünf Prüfungsstationen, wobei vier Stationen 5 Minuten und eine Station 10 Minuten lang sind und sich somit eine Prüfungszeit pro Prüfling von 42 Minuten ergibt. Enthalten sind dabei auch 5 Minuten für eine Pausenstation und jeweils 1 Minute Wechsel zwischen den Stationen. Bei den aktuellen Semsterstärken prüfen wir über insgesamt drei Tage in den Räumen der Poliklinik der Kinderklinik. Einzelheiten erfahren Sie bei der Infoveranstaltung vor der OSCE Prüfung.
Anmeldung
Nach erfolgreichem Absolvieren des Blockpraktikums sind sie automatisch für die OSCE Prüfung angemeldet. Erasmusstudenten klären bitte frühzeitig ob die Prüfung für ihre Heimatuniversität erforderlich ist oder nicht und melden dies der Erasmuskoordinatorin.
Die genaue Gruppeneinteilung, Prüfungsdatum und Prüfungszeiten werden Ihnen spätestens 2 Wochen vor der Prüfung per email mitgeteilt.
In der praxisorientierten Famulatur werden Studierenden mit der ärztlichen Patientenversorgung vertraut gemacht. Das kann sowohl in der ambulanten und stationären Krankenhauseinrichtungen als auch in hausärztlichen Praxen erfolgen.
Bewerbungen für Famulaturplätze sind an den jeweiligen Instituts- oder Klinikleiter zu richten. Sie finden alle Kliniken und Institute auf den Internetseiten des Universitätsklinikums Bonn11. Für die Anerkennung, auch von Auslandsfamulaturen, ist das LPA zuständig. Genauere Informationen zum Ablauf und zur Dauer sind über das LPA erhältlich. Studienbescheinigungen und Transcripts of Records, wie sie für Auslandsfamulaturen oft benötigt werden, sind im Büro für studentische Angelegenheiten des Studiendekanats erhältlich. Die Formblätter für die Bescheinigung von Famulaturen finden Sie hier13.
Das klinische Semester endet mit dem 2. Staatsexamen (M2). Für diese Prüfung können Sie sich nur anmelden, wenn Sie den 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (Physikum) bestanden haben.
Die Prüfungstermine erfahren Sie beim Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen.
Weitere Informationen zu den Anmeldefristen des Landesprüfungsamtes und zur Gesamtbescheinigung erhalten Sie auf der Website zum Praktischen Jahr.
Geb. 10, EG, Raum 018
Montag: 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 10:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Ihr Weg zu uns
Studiendekanat der Medizinischen Fakulatät
Venusberg-Campus 1, Gebäude A10, 53127 Bonn